Plastikmüll gehört in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack. Trotzdem dürfen Zahnbürsten und Plastikschüsseln meistens nicht rein. Warum ist das so?

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In der Gelben Tonne (beziehungsweise im Gelben Sack) können leere Joghurtbecher, Spraydosen, Saftkartons und Zahnpastatuben entsorgt werden. Doch warum dürfen eigentlich die Tuben in den Gelben Sack, die Zahnbürste soll man dort aber nicht entsorgen?

Darum dürfen nur Verpackungen in die Gelbe Tonne

Es heißt: In die Gelbe Tonne dürfen nur Verpackungen. Aber warum ist das so? Warum eigentlich dürfen andere Plastikgegenstände nicht mit rein und was passiert, wenn sich doch eine Zahnbürste, eine Plastikschüssel oder die Hülle eines Kugelschreibers in die Wertstoffsammlung verirrt?

Die meisten Plastikgegenstände sind theoretisch – genauso wie Verpackungen – recycelbar und können stofflich verwertet werden, auch Zahnbürsten und Plastikschüsseln. Das Problem ist also kein technisches.

Dass sie dennoch nicht in den Gelben Sack dürfen, hängt mit der Finanzierung der Entsorgung zusammen und mit der Zuständigkeit dafür. Denn die Entsorgung und Verwertung von Haushaltsmüll, also Rest-, Bio- und Papiermüll, ist Aufgabe der Stadt und der Gemeinden, während die Entsorgung von Verpackungen Aufgabe des sogenannten "Dualen Systems" ist.

Gelbe Tonne: Was darf rein und was nicht?

Was ist das "Duale System"?

Das "Duale System" ist ein privatwirtschaftlich organisiertes Rücknahmesystem. Es entstand in den Neunzigerjahren neben dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsverfahren, das von Kommunen verantwortet wird. Das System organisiert die bundesweite Sammlung, Sortierung und Verwertung gebrauchter Verpackungen. Ein Beispiel ist "Der Grüne Punkt".

Hier gilt das Verursacherprinzip: Hersteller von Verpackungen müssen für deren Entsorgung zahlen. Schließlich haben sie auch einen Einfluss auf das Design der Verpackungen. Daher zahlen Industrie und Handel innerhalb des Dualen Systems Gebühren an eines der zehn angeschlossenen Entsorgungsunternehmen wie beispielsweise Der Grüne Punkt, BellandVision, Eko-Punkt oder PreZero. Diese wiederum finanzieren und organisieren die Sammlung, Entsorgung und das Recycling der Verpackungen. Das betrifft Verkaufsverpackungen aus Glas sowie Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen.

Nicht-Verpackungen sind vom "Dualen System” ausgeschlossen

Seit 2019 sind laut Verpackungsgesetz (VerpackG) alle Hersteller von Verpackungen verpflichtet, sich am Dualen System zu beteiligen.

Vom Recyclingkreislauf des Dualen Systems ausgeschlossen sind die sogenannten "stoffgleichen Nicht-Verpackungen”. Die Erklärung: "Für Produkte wie beispielsweise Zahnbürsten, Pfannenwender aus Kunststoff, Kunststoffschüsseln und Kugelschreiberhüllen gibt es keine abfallwirtschaftliche Produktverantwortung", so ein Sprecher des Umweltbundesamtes.

Das bedeutet: Kein Unternehmen muss oder will für die Entsorgungskosten aufkommen. Wenn wir sämtlichen Plastikmüll in die Gelbe Tonne geben würden, würde der Preis fürs Recycling steigen.

Manche Kommunen treffen jedoch mit dem Dualen System eine Vereinbarung, dass in deren Gebiet Nicht-Verpackungsabfälle und Verpackungsabfälle zusammen in der Gelben Tonne entsorgt werden dürfen. In diesen Fällen übernimmt die Kommune die Kosten für die Entsorgung von "stoffgleichen Nicht-Verpackungen". Häufig wird das auf den jeweiligen Gelben Tonnen oder Gelben Säcken vermerkt.

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Hier darfst du deine Zahnbürste entsorgen

Beispielsweise dürfen laut der Berliner Stadtreinigung die Hauptstadt-Bewohner:innen ihre ausgedienten Zahnbürsten, Kugelschreiber und Plastikschüsseln in der Gelben Tonne entsorgen.

Auch Hamburg hat seit 2011 die Gelbe Hamburger Wertstofftonne, dort dürfen neben Verpackungen auch Nicht-Verpackungen entsorgt werden – vorausgesetzt, sie sind nicht zu groß und bestehen mindestens zur Hälfte aus Kunststoff und/oder Metall. Hier darf man also theoretisch Pfannenwender, Plastikschüsseln oder sogar Yogamatten entsorgen.

Jedoch gibt ein Sprecher der Stadtreinigung Hamburg zu bedenken:

"Zahnbürsten und Wattestäbchen sollten über den Restmüll entsorgt werden, weil sie als Hygieneartikel einzustufen sind und potenziell Krankheitserreger transportieren. Das hat zunächst nichts mit dem Material zu tun."

In verschiedenen anderen Städten werden ähnliche Projekte umgesetzt: Die Gelbe Tonne Plus in Leipzig, Potsdam, Frankfurt und Heidelberg.

In einigen Städten, beispielsweise in München, gibt es anstelle von oder zusätzlich zum Gelben Sack öffentliche Wertstoffcontainer. Diese Container sind nicht auf Verpackungen begrenzt. Darin können auch Nicht-Verpackungen aus Plastik entsorgt werden.

Zahnbürsten & Co. in der Gelben Tonne entsorgen: Nur manchmal erlaubt

Doch Vorsicht, nicht überall werden Nicht-Verpackungen toleriert. Manche Firmen, die für die Entsorgung der Gelben Säcke und das Recycling zuständig sind, sortieren Gegenstände je nach Größe und Beschaffenheit aus.

"Nicht alles, was im Gelben Sack landet, wird auch verwertet. Ein Teil des Inhalts, ca. 40 %, wird zu Ersatzbrennstoffen verarbeitet, darunter das Material, das eigentlich sofort in die Restabfalltonne gehört hätte”, so Lena Langenkämper vom Recyclingunternehmen Remondis. Weiter erklärt sie uns: "Fallen Fehlwürfe schon bei der Abholung in größerer Menge auf, können die Säcke/Tonnen auch stehen gelassen werden."

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Utopia rät: Obwohl die meisten Plastikgegenstände theoretisch recycelbar wären, werden sie in manchen Recyclinganlagen aussortiert und mit dem Restmüll verbrannt. Wer also ganz sicher gehen will, dass der Plastikmüll recycelt wird, sollte bei der heimischen Kommune nachfragen, ob stoffähnliche Nicht-Verpackungen wie Zahnbürsten, Küchenutensilien oder Einwegrasierer im Gelben Sack bzw. der Gelben Tonne entsorgt werden dürfen.

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