Eine detaillierte gesetzliche Regelung hilft Menschen, die eine Wärmepumpe oder eine Wallbox fürs E-Auto besitzen, Kosten zu sparen. Ab April 2025 kommt eine weitere Möglichkeit dazu. Wir zeigen, worauf es ankommt.

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Seit 1. Januar 2024 ist eine Regelung in Kraft, die manche Wärmepumpen- und E-Auto-Besitzer:innen verunsichert – die aber unterm Strich ordentlich Geld sparen kann: Die Netzbetreiber dürfen laut §14 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) den Strombezug dieser sogenannten "steuerbaren Verbrauchseinrichtungen” kurzzeitig drosseln. Voraussetzung ist, dass man dem Netzbetreiber Zugriff gewährt. Im Gegenzug spart man bei der Stromrechnung.

Dimmen von Wärmepumpe und Wallbox: Nur im Ausnahmefall

Vorweg: Die unten stehenden Regelungen gelten für Wärmepumpen, die ab Januar 2024 in Betrieb gegangen sind. Früher installierte Wärmepumpen mit eigenem Zähler darf der Netzbetreiber für kurze Zeiträume abschalten, wenn eine Netzüberlastung droht. Die Netzentgelte sind dafür bei Wärmestromtarifen günstiger. Für schon laufende Anlagen sieht die Bundesnetzagentur Übergangsregelungen bis 2029 vor.

Wärmepumpen, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, müssen steuerbar sein. Sie brauchen einen eigenen Stromzähler und können vom Netzbetreiber angesteuert werden. Wenn eine Überlastung des lokalen Stromnetzes droht (und nur dann), dürfen die Netzbetreiber vorübergehend die Strommenge reduzieren, welche bei Wärmepumpe oder Wallbox ankommt. Abschalten dürfen sie diese nicht.

Die Geräte funktionieren also trotzdem, nur eben mit weniger Leistung: Mindestens 4,2 kW müssen immer zur Verfügung stehen. Damit können laut Bundesnetzagentur Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in der Regel innerhalb von zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden. Große Wärmepumpen mit über 11 Kilowatt Leistung können immer mindestens 40 Prozent der elektrischen Anschlussleistung nutzen.

Übrigens: Selbst erzeugter Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage kann mit eingerechnet werden. Das heißt, dass beispielsweise die Wallbox auch während einer vorübergehenden Dimmung mehr Strom beziehen darf, wenn dieser aus der eigenen Solaranlage kommt.

Die Drosselung oder "Dimmung" darf es nur in Ausnahmefällen geben, die Bundesnetzagentur und die Netzbetreiber sprechen von der "Ultima Ratio". Fachleute gehen davon aus, dass die Auswirkungen für normale Haushalte kaum spürbar sind.

Im Gegenzug profitieren die Betreiber:innen der Geräte – also in der Regel die Hausbesitzer:innen – von niedrigeren Strompreisen. Dafür gibt es ab April 2025 drei Möglichkeiten:

👉 Entweder man bezahlt pauschal pro Jahr weniger Netzentgelt. Oder man bezahlt ein prozentual reduziertes Netzentgelt. Oder man nutzt variable Netzentgelte.

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So profitierst du von niedrigeren Netzentgelten

Wählen kann man als Betreiber:in einer Wärmepumpe oder Wallbox grundsätzlich zwischen Modul 1 und Modul 2 und ab April 2025 auch Modul 3:

Modul 1: Pauschale Reduzierung des Netzentgelts

Im deutschlandweiten Durchschnitt gibt es rund 150 Euro Rabatt auf das Netzentgelt im Jahr, die Höhe ist aber je nach Netzbetreiber regional leicht unterschiedlich. Mit der Pauschale kann man rund 110 bis 210 Euro pro Jahr sparen. Laut Bundesnetzagentur entspricht das in etwa 50 bis 95 Prozent des Netzentgelts, das man üblicherweise für den jährlichen Verbrauch eines E-Autos (ca. 2.500 kWh) bezahlt.

Modul 2: Prozentuale Reduzierung des Netzentgelts

Laut Bundesnetzagentur wird der "Arbeitspreis des jeweiligen Netzentgelts" um 60 Prozent gesenkt. Voraussetzung ist eine sogenannten separate "Marktlokation", d. h. nicht nur ein eigener Zähler, sondern auch eine eigene Abrechnungsstelle für die Wärmepumpe oder Wallbox (mehr dazu hier). Etwas verwirrend ist hier die Verwendung des Begriffs "Arbeitspreis" – denn im allgemeinen Sprachgebrauch ist damit der Strompreis minus Grundgebühr gemeint. Tatsächlich bezieht sich die 60-Prozent-Reduzierung aber nur auf das Netzentgelt. Das Netzentgelt macht meist grob ein Viertel des Haushaltsstrompreises aus.

Modul 3 (ab April 2025): Variable Netzentgelte

Ab April 2025 wird es noch ein drittes Modul geben: Variable Netzentgelte. Laut Bundesnetzagentur ist dieses "Anreizsystem” aber zunächst nur in Kombination mit Modul 1 nutzbar, also dem pauschalen Rabatt. Zeitvariable Netzentgelte sollen die Haushalte "motivieren”, Stromverbrauch in Zeiten zu verschieben, in denen das Netz wenig ausgelastet ist.

Konkret bietet der örtliche Netzbetreiber mehrere Zeitfenster mit drei verschiedenen Preisstufen an: Standardtarif (ST), Hochtarif (HT), Nebentarif (NT). Diese werden jeweils für ein Kalenderjahr festgelegt. Das reduzierte Netzentgelt rechnet der Stromlieferant ab. Oft sind die Netzentgelte nachts günstiger, weil dann weniger Haushalte viel Strom verbrauchen.

Modul 3 ist insbesondere für Elektro-Autos geeignet, da diese so günstig in der Nacht laden können. Ob es sich auch für Wärmepumpen eignet ist, hängt davon ab, wie stark man deren Verbrauch verlagern kann, etwa durch einen größeren Pufferspeicher.

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Wie viel kann man sparen?

Für Haushalte mit nur einem Stromzähler kommen die pauschale Reduzierung (Modul 1) oder variable Netzentgelte infrage (Modul 3). Modul 3 setzt aber ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) voraus. Haushalte mit zwei Zählern haben die Wahl.

Ein konkretes Beispiel: Die Stadtwerke München etwa schlüsseln in ihrer Netzentgelte-Liste für 2025 explizit auf: Die pauschale jährliche Reduzierung (Modul 1) beträgt 136,83 Euro netto (etwa 163 Euro inklusive Mehrwertsteuer). Kund:innen, die sich für Modul 2 entscheiden, zahlen netto anstatt 9,28 Cent/kWh nur noch 3,71 Cent/kWh – eine Ersparnis von 5,57 Cent pro kWh. Die Mehrwertsteuer mit eingerechnet kann man so etwa bei einem Heizstromverbrauch von 5.000 kWh pro Jahr rund 331 Euro einsparen. In diesem Fall wäre Modul 2 also deutlich günstiger als Modul 1. Hat man hingegen einen Heizstromverbrauch und/oder Wallbox-Verbrauch von nur 2.000 kWh pro Jahr, würde man pro Jahr "nur" rund 135 Euro sparen – und also mit Modul 1 mehr Kosten einsparen.

Bei der Stromnetz Berlin GmbH zahlt man in Modul 2 netto nur noch 3,99 Cent/kWh statt 9,97 Cent/kWh – also bei einem Stromverbrauch von 5.000 kWh im Jahr brutto rund 355 Euro weniger. Die pauschale Reduzierung (Modul 1) liegt brutto bei rund 169 Euro im Jahr; sie lohnt sich in etwa unterhalb eines Verbrauchs von rund 2.300 kWh pro Jahr.

Für Modul 3 lässt sich die konkrete Ersparnis schwer ausrechnen, da sie stark davon abhängig ist, wie viel des Stromverbrauchs sich in günstigere Zeitfenster verschieben lässt.

Welche Variante ist die günstigste?

Die Beispiele zeigen: Modul 1, also die pauschale Reduzierung des Netzentgelts um durchschnittlich rund 150 Euro pro Jahr, lohnt sich in der Tendenz bei einem eher niedrigen Verbrauch, der etwa in gut gedämmten Neubauten mit Wärmepumpenheizung oder mit einer Wallbox alleine möglich ist.

Mit Modul 2 hingegen spart man bei etwas höherem Stromverbrauch tendenziell mehr – interessant etwa für viele nachgerüstete Wärmepumpen.

Mit Modul 3 kann man zusätzlich zum Rabatt des Netzentgelts (Modul 1) sparen, wenn man größere Verbräuche in günstige Tarifzeiten, zum Beispiel in die Nacht, verlagern kann. Tendenziell lohnt sich das vor allem für Wallboxen.

Wie hoch ist der Stromverbrauch von Wärmepumpen?

Bevor man sich für die eine oder andere Variante entscheidet, sollte man sich die mögliche Ersparnis anhand der eigenen Verbrauchsdaten und lokalen Netzentgelte einmal durchrechnen. Falls Wärmepumpe oder Wallbox noch nicht mit einem eigenen Stromzähler ausgestattet ist, muss man auch die nötige Investition mit einrechnen, denn für Modul 2 ist dieser Zähler Voraussetzung. Ein digitaler Stromzähler kostet derzeit maximal 20 pro Jahr, ein Smart Meter 50 Euro plus Einbaukosten.

Ausblick: Noch mehr sparen mit variablen Netzentgelten

Bereits jetzt kann man mit dynamischen und variablen Stromtarifen Geld sparen – wenn man den höheren Stromverbrauch in Zeiten legen kann, in denen das Netz wenig ausgelastet ist und die Strompreise niedrig.

Mehr zu flexiblen Stromtarifen:

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