In der Regel darfst du Solarstrom nicht ohne Anmeldung einspeisen. Es gibt jedoch eine Ausnahme und einige Regulierungen, die du kennen solltest. Hier erfährst du, welche das sind.

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Immer mehr Menschen installieren Photovoltaikanlagen, um so ihren Beitrag zur Energiewende in Deutschland zu leisten. Die Installation kommt jedoch nicht ohne Bürokratie. Unter anderem stellt sich die Frage, ob man Solarstrom ohne Anmeldung einspeisen darf. Das lässt sich pauschal nicht ganz klar beantworten. Generell gilt jedoch: Sobald die Anlage an das öffentliche Stromnetz angeschlossen ist, ist diese anmeldepflichtig.

Wer muss Solarstrom anmelden?

Wer Solarstrom mit oder ohne Anmeldung einspeisen darf, das regelt die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) der Bundesnetzagentur. Laut Verbraucherzentrale müssen alle netzgekoppelten Photovoltaikanlagen mit dem Marktstammregister angemeldet werden.

Ob es sich bei den Betreibenden um Privatpersonen, Behörden oder Stromlieferanten handelt, ist dabei unwichtig. Zudem gelten folgende Punkte:

  • Die Bundesnetzagentur benötigt Daten zum Standort, Kontaktmöglichkeiten und technische Details der Anlage.
  • Die Anmeldepflicht gilt auch für installierte Anlagen, die erst in Zukunft angeschlossen werden sollen, also zurzeit noch keinen Strom einspeisen.
  • Die Anlagengröße spielt ebenfalls keine Rolle. In Deutschland gibt es keine Bagatellenregelung, die Kleinerzeugende von der Anmeldepflicht befreit. Das bedeutet, selbst Mini-Photovoltaikanlagen oder angeschlossene Balkonkraftwerke müssen angemeldet werden.

Achtung: Bei Versäumnis der Anmeldung droht ein Bußgeld. Zudem kann dir die Vergütung zur Erzeugung erneuerbarer Energien entsagt werden.

Solarstrom einspeisen: Auch beim Netzbetreiber anmelden

Nicht nur das Marktstammregister fordert eine Registrierung. Wer Solarstrom einspeisen möchte, der darf das nicht ohne Anmeldung beim lokalen Netzbetreiber tun. Diese müssen die Netzkonformität der geplanten PV-Anlage überprüfen, bevor diese an das Stromnetz angeschlossen wird. Kontaktiere dazu direkt deinen Netzbetreiber und frage nach dem Anmeldeverfahren. Besonders empfehlenswert ist es außerdem, auf Ökostrom zu setzen.

Hinweis: Die Registrierung bei dem Marktstammregister kannst du bis zu einem Monat nach der Inbetriebnahme tätigen. Die Anmeldung mit dem Netzbetreiber muss jedoch vor der Inbetriebnahme geschehen. Ohne deren Genehmigung darfst du die Anlage nicht nutzen und Solarstrom einspeisen.

Solarstrom einspeisen ohne Anmeldung: die Ausnahme

Trotz der strengen Vorschriften gibt es eine Ausnahme, mit der du Solarstrom ohne Anmeldung einspeisen darfst: Die Inselanlage. Um eine Inselanlage handelt es sich, wenn diese nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen ist. Das bedeutet, das eigene System muss genug Energie erzeugen, um den gesamten Strombedarf des Hauses zu decken.

Da man unter diesen Umständen ein ausgewachsenes System mit weiteren Vorrichtungen wie einen Photovoltaik-Speicher benötigt, ist diese Art von Anlage nur für die wenigsten von Interesse. Dann lohnt sich Solarstrom finanziell mehr, wenn man mit dem Stromnetz verbunden ist. Inselanlagen bieten sich in der Regel nur an, wenn der Anschluss an das öffentliche Stromnetz besonders teuer oder aufwendig ist, zum Beispiel bei Berghütten.

Achtung, Verwirrungsgefahr:

  • Laut der EU-Verordnung 2016/631 werden kleine Solaranlagen bis zu 800 Watt als Kleinerzeuger und daher nicht systemrelevant eingestuft. Lasse dich davon nicht irreführen: Die Anlage muss dennoch angemeldet werden (Stand Juli 2024).
  • Sobald du einen Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz hast, musst du die Anlage anmelden. Selbst wenn du deinen Strom komplett selbst erzeugst und verbrauchst, gilt dies nicht mehr als Inselanlage, sondern als Nulleinspeiseanlage, welche registriert werden muss.

Übrigens: Auch andere Stromerzeugungsanlagen wie Wasserkraft, Geothermie, Windenergie oder Biomassekraftwerke müssen angemeldet werden, um Strom zu generieren und einzuspeisen.

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