Eine Elementarschadenversicherung haben noch zu wenig Wohneigentümer:innen. Mit der Zunahme von Naturkatastrophen kann dies auch finanziellen Schaden bedeuten. Was sich ändern soll, liest du hier

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Eine Elementarschadenversicherung kommt für Schäden auf, die Naturgewalten an deinem Zuhause verursacht haben – Überflutungen, Starkregen, Erdrutsche, Lawinen oder auch massenhafter Schneefall können für massive Zerstörungen sorgen.

Der Klimawandel führt weltweit zu extremeren Wettersituationen. Davon ist auch Deutschland nicht ausgenommen. Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) hebt in seinem Naturgewaltenreport 2024 hervor: "Das Ausmaß der Schäden nimmt zu." Auch Deutschland muss sich auf Hitzewellen, Starkregen, Hagel und Überschwemmungen einstellen.

Laut Verbraucherzentrale sind jedoch nur 54 Prozent aller Privathäuser gegen solche Elementarschäden versichert. Auch vor diesem Hintergrund überlegen Politiker:innen gerade, ob eine Elementarschadenversicherung für alle Wohngebäude notwendig ist.

Elementarschadenversicherung: Wie läuft es bisher?

Die eigenen vier Wände sollten vor Schäden und damit verbundenen finanziellen Verlusten geschützt sein. Dafür gibt es Versicherungen, wie die Wohngebäudeversicherung.

Dadurch sind unter anderem diese Schäden am Wohneigentum versichert:

  • Leitungswasser (geplatzte Rohren oder überlaufende Waschmaschine)
  • Überspannungsschäden (Blitzschlag ins Stromnetz, der deine Elektrogeräte beschädigt)
  • Brände (durch Blitzschlag oder Explosionen sowie Implosionen)
  • Sturm (wenn beispielsweise Windböen das Dach beschädigen)

Schäden durch Naturkatastrophen, wie Hochwasser, Erd- oder Schneelawinen sowie Starkregen und übermäßiger Schneefall sind dabei nicht versichert. Um dich gegen solche Schäden finanziell abzusichern, ist die Elementarschadenversicherung notwendig.

In der Regel kannst du sie als eine Zusatzpolice mit der Wohngebäudeversicherung abschließen. Dann übernimmt beispielsweise nach einer Überflutung die Versicherung die Kosten, um dein Haus zu reparieren oder wieder aufzubauen.

Sowohl die Versicherungen für Wohngebäude und der Elementarschutz sind kein Muss, aber ratsam. Organisationen, wie die Verbraucherzentrale, raten Eigentümer:innen dringend zu diesen beiden Versicherungsarten.

Elementarschadenversicherung: Was will jetzt die Politik ändern?

Die Prognosen der Klimaforschung zeigen eindeutig, dass wir uns in Zukunft auf immer häufigere Naturkatastrophen, wie Überschwemmungen, Erdrutsche oder Gewitter mit Blitzen und Hagel einstellen müssen. In seinem sechsten Sachstandsbericht von 2021 warnt der Weltklimarat (IPCC) noch vor der Zunahme von Wetterextremen als Folge des Klimawandels.

Inzwischen sind Überschwemmungen, Schlammlawinen und Starkregen Ereignisse, die uns jedes Jahr wieder herausfordern. Auch Versicherungskonzerne, wie die international operierende Munich Re beobachten weltweit die Zunahme der Naturkatastrophen. So berichten sie unter anderem, dass Schwergewitter in Nordamerika und Europa 2023 so zerstörerisch waren selten.

Auch aufgrund dieser Entwicklungen diskutiert der Bundestag über die Frage, ob nicht eine Elementarschadenversicherung zur Pflicht für das Wohneigentum werden sollte. Dabei herrscht eigentlich Einigkeit darüber, dass eine breitere Absicherung durch die Elementarschutzversicherung notwendig ist. Nur das "Wie" ist heftig umstritten.

  • Versicherungspflicht: Der Bundesrat aus den Vertretern der Länder befürwortet eine Pflicht für die Elementarschutzversicherung.
  • Abwahlmöglichkeit (Opt-Out): Die Eingabe der CDU/CSU-Fraktion im Oktober 2023 sieht dagegen vor, den Rahmen der Wohngebäudeversicherung um die Elementarversicherung zu erweitern. Erst nach einer fachlichen Belehrung über die Konsequenzen können Eigentümer:innen den enthaltenen Elementarschutz abwählen (Opt-Out-Methode).

Der Bundestag lehnte im Juni 2024 entsprechend einer Empfehlung des Rechtsausschusses die Eingabe mit der Opt-Out-Methode ab. Als Begründung nannten die Politiker:innen unter anderem rechtliche Bedenken, wie mit den schon bestehenden Verträgen umzugehen sei. Der Vorschlag sah vor, den Elementarschutz in die Altverträge zu integrieren und den Versicherungsnehmer:innen eine Widerspruchsfrist einzuräumen – entsprechend des Opt-Outs bei Neuabschlüssen.

Nach einer erneuten Entschließung des Bundesrates für eine Versicherungspflicht durch die Bundesländer geht die Debatte wohl in die nächste Runde.

Pflicht für die Elementarschadenversicherung – ein komplexes Thema

Aus den Beratungen im Rechtsausschuss geht hervor, dass Befürchtungen bestehen, dass sich gerade die Eigentümer:innen gegen die Elementarschutzversicherung entscheiden, die in Risikogebieten wohnen. In den potenziellen Risikogebieten an Flüssen, der Küste sowie in alpinen Regionen können die Menschen aus Sorge vor steigenden Kosten für ihre Versicherung die Ausstiegsmöglichkeit vermehrt nutzen. Zudem könnten Versicherungsunternehmen in solchen Risikogebieten den Elementarschutz nicht mehr anbieten. Passiert dann eine Katastrophe, müsste der Staat wie bisher mit finanziellen Hilfen direkt einspringen.

Nach Auffassung der Expert:innen, die während der Debatten zu Wort kamen, reicht deshalb nur eine Versicherungslösung nicht aus. Ziel sollte es sein, nicht nur einen flächendeckenden Versicherungsschutz zu erreichen, sondern ihn auch mit bezahlbaren Prämien anbieten zu können. Dazu sind Politik und Kommunen gefragt.

  • Dem Staat soll die Rolle eines Rückversicherers für Elementarschäden zukommen. Dadurch wären Versicherungsunternehmen und Staat im Schadenfall gemeinsam im Boot.
  • Mehr Risikobewusstsein bei Kommunen: Präventionsmaßnahmen für die Folgen des Klimawandels reichen aus Sicht der Expert:innen oft nicht aus. Beispielsweise entstehen immer noch neue Wohnungen in Gegenden, die Versicherungsfachleute als Hochrisikogebiete für Überschwemmungen ausweisen.

Laut dem Fachmagazin AssCompact rechen Versicherungsunternehmen damit, dass sich durch die Opt-Out-Methode die Abdeckung der Elementarschutzversicherung von den derzeit rund 50 Prozent auf bis zu 80 Prozent auszudehnen könnte.

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