Mit einem eigenen Balkonkraftwerk in der Mietwohnung wirst du aktiver Teil der Energiewende und sparst monatlich Geld bei der Stromrechnung. Doch ist die Anbringung überhaupt erlaubt? Hier ist alles, was du als Mieter:in wissen musst.

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Schon für wenige hundert Euro kannst du deine eigene kleine PV-Anlage erwerben und deine Haushaltsgeräte mit grünem Sonnenstrom betreiben. Du benötigst dafür weder eine große Fläche noch ein eigenes Dach oder Grundstück – der Balkon an deiner Mietwohnung reicht schon.

Trotz Solarpaket 2024 – Vermieter:in muss Balkonkraftwerk zustimmen

Am 16. Mai ist das Solarpaket 1 in Kraft getreten, welches sowohl die Inbetriebnahme als auch den Gebrauch von Stecker-Solarsystemen deutlich vereinfacht. Noch nicht umgesetzt wurde allerdings eine Mietrecht-Änderung, welche dir als Mieter:in einen grundsätzlichen Anspruch auf ein Stecker-Solar-Gerät einräumen würde. Das heißt: Bevor du in einer Mietwohnung ein Balkonkraftwerk anbringst, benötigst du eine Genehmigung der Wohnungseigentümer:innen.

Musterbrief für die Genehmigung eines Balkonkraftwerks

Du musst als Mieter:in nicht warten, bis das Mietrecht geändert wird, sondern kannst deine:n Vermieter:in schon jetzt um eine Genehmigung bitten.

Hier findest du einen Musterbrief (gültig für alle Bundesländer). Hier skizzierst du kurz dein Vorhaben und bittest darum, die Erlaubnis mit Datum und Unterschrift zu bestätigen. Es muss allerdings auch die Möglichkeit gegeben sein, abzulehnen. Allerdings ist es in den meisten Fällen nicht verboten, ein Balkonkraftwerk anzubringen. Dein:e Vermieter:in muss dir in einem angemessenen – nicht genau definierten – Zeitraum antworten.

Tipp: Informiere dich im Vorfeld, was für ein Stecker-Solar-System du kaufen möchtest, welche Größe es hat und wie es befestigt werden soll. Beachte, dass du auch eine Außensteckdose benötigst, die du dann ebenfalls bei dem Antrag für baulichen Veränderungen erwähnen solltest.)

Wenn du Mieter:in in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bist, kann dein:e Vermieter:in nicht allein entscheiden, ob du ein Balkonkraftwerk anbringen kannst. Hier ist ein Muster-Antrag für die WEG, bei dem du deine:n Vermieter:in mit einigen Argumenten unterstützen kannst.

Genehmigung für ein Stecker-Solar-System einholen

Laut dem Bundesjustizministerium ist die Anbringung eines Balkonkraftwerks eine bauliche Veränderung. Selbst wenn du keinen "Substanzeingriff” vornimmst und das Solarmodul zum Beispiel einfach mit Schellen am Geländer anbringen kannst, sei allein die optische Veränderung des Gebäudes bereits wie eine bauliche Veränderung einzustufen.

Es gibt seit Mitte 2023 einen Gesetzesentwurf des Justizministeriums, in dem vorgesehen ist, dass Balkonkraftwerke eine "Privilegierung” erhalten. Wie die Verbraucherzentrale berichtet, wurde der Gesetzesentwurf im Januar 2024 in einer ersten Lesung im Bundestag behandelt und liegt nun bei verschiedenen Ausschüssen. Wann das Gesetz verabschiedet werden kann, ist unklar.

Darf ich Balkonkraftwerke in Hochhäusern/ obereren Stockwerken anbringen?

Ja, darfst du. Es ist seit 2023 klar definiert, dass die Montagehöhe bei einem Balkonkraftwerk keine Rolle spielt. Bauaufsichtliche Anforderungen gelten nur für PV-Anlagen auf dem Dach.

Für Mieter:innen: Wo muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden?

Wenn du von deiner:m Vermieter:in eine Erlaubnis erhalten hast, reicht seit April 2024 eine Benachrichtigung an die Bundesnetzagentur. Hier kannst du dein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister (MaStR) registrieren. Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist (ebenfalls seit April 2024) nicht mehr notwendig.

Stichwort Netzbetreiber: Wenn du die Energiewende unterstützen möchtest, solltest du – unabhängig von einer eigenen Mini-PV-Anlage – unbedingt echten Ökostrom beziehen. Hier ist unsere Liste der besten Ökostromanbieter

Wie verändert ein Balkonkraftwerk die Stromrechnung in einer Mietwohnung?

Die Sonnenenergie, welche du durch dein Balkonkraftwerk generierst, wird sofort genutzt. Selbst wenn du nicht zu Hause bist, gibt es ständig laufende Energieverbraucher, wie den Kühlschrank, die dann mit dem Solarstrom betrieben werden können.

  • Wichtig zu wissen: ein Stecker-Solar-System besitzt keinen Energiespeicher, sodass die generierte Energie direkt verbraucht werden muss. (Verbrauchst du sie nicht, wird sie ins Netz eingespeist)
  • Seit dem Solarpaket 1 ist es grundsätzlich möglich, dass du eine Vergütung für die Einspeisung von Strom bekommst, den du nicht selbst verbrauchst. Laut der Verbraucherzentrale ist dies in der Praxis allerdings nicht der Fall, da es sich einfach nicht lohnt.
  • Bei älteren Stromzählern (Ferraris-Zähler): Seit Mai 2024 ist es übergangsweise erlaubt, dass Zähler rückwärts laufen, sobald der Solarstrom im Haushaltszähler registriert wird. (Dies senkt die Strommenge, die du auf deiner Stromrechnung/ bzw. Nebenkostenabrechnung bezahlen musst). Diese Lösung gilt, bis dein:e Vermieter:in neuer Zähler anschafft, welche dann Zweirichtungszähler sein müssen.
  • Diese Regelung garantiert, dass Stecker-Solar-Geräte immer sofort in Betrieb genommen werden können und sich dein:e Vermieter:in in diesem Punkt nicht sorgen muss.

Wie viel Geld du tatsächlich bei der Stromrechnung sparen kannst, hängt von vielen Faktoren ab. Entscheidend sind:

  • Standort und Ausrichtung: optimal ist ein schattenfreier Südbalkon
  • Leistung des Moduls: seit 2024 sind bis zu 800 Watt erlaubt, doch die meisten generieren weitaus weniger

Verschiedenen Rechnungen zufolge kannst du (bei einem Strompreis von rund 30 Cent pro KWh) grob davon ausgehen, zwischen 50 und 200 Euro im Jahr an Stromkosten zu sparen. Mehr dazu erfährst du in unserem Artikel:

Übrigens: Auch Balkonkraftwerke und Solarpanels kosten in der Produktion wertvolle Ressourcen. Noch nachhaltiger als der Kauf eines Neuprodukts ist daher die Nutzung von gebrauchten Solarpanels für dein Balkonkraftwerk. Refurbished-Balkonkraftwerke mit gebrauchten Panels bekommst du zum Beispiel beim Anbieter Panelretter.

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Außerdem empfehlen wir dir hier die Balkonkraftwerk-Testsieger der Stiftung Warentest.

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