Düsseldorf - Am Sonntag, den 30. März 2025, werden die Uhren um 2 Uhr nachts eine Stunde vorgestellt. Viele verschlafen den Moment einfach. Andere wiederum kümmern sich währenddessen um Patientinnen und Patienten, fahren Taxi oder überwachen während einer Nachtschicht IT-Systeme. Wie wirkt sich die Zeitumstellung für sie aus?

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Entscheidend ist bei der Frage immer, was im Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. In aller Regel verkürzt sich auch für Beschäftigte, die während der Zeitumstellung arbeiten müssen, die Nacht und damit die Arbeitszeit.

Nacharbeiten der verlorenen Stunde: ausgeschlossen

Wie der DGB Rechtsschutz erklärt, müssen Beschäftigte eine Stunde weniger arbeiten, bekommen diese aber auch nicht bezahlt. Eine potenzielle Nachtschichtzulage entfällt für die Stunde, die nicht gearbeitet wurde, ebenfalls.

Für alle, die ohnehin einen festen Monatslohn bekommen, ändert die verkürzte Nachtschicht somit nichts. Wer nach Stunden bezahlt wird, verliert den Anspruch auf Bezahlung für die nicht gearbeitete Stunde. Beschäftigte müssen die verpasste Stunde während der Umstellung auf die Sommerzeit aber nicht nachholen. Der Arbeitgeber darf das nicht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verlangen.  © Deutsche Presse-Agentur