Arbeitnehmer, die während der Arbeit Musik hören wollen, brauchen dafür die Erlaubnis ihres Chefs. Darauf weist der Deutsche Anwaltsverein hin.
Musik und Radio sind am Arbeitsplatz nur erlaubt, wenn der Chef damit einverstanden ist. Darauf weist der Deutsche Anwaltsverein hin. Denn grundsätzlich gelte: Der Arbeitgeber hat das Direktionsrecht und kann somit auch die betriebliche Ordnung bestimmen.
Notfalls muss der Arbeitgeber vermitteln
Sind sich die Kollegen zum Thema Musik im Büro nicht einig, müsse der Arbeitgeber vermitteln. Auch die Kollegen, die nicht beschallt werden möchten, haben ein berechtigtes Interesse, das der Chef berücksichtigen muss. Der Arbeitgeber hat sich daher um einen "möglichst sachgerechten Ausgleich" zu bemühen.
Auch wer Musik über Kopfhörer hört, ist an die Weisungen des Chefs gebunden. Findet der Vorgesetzte, dass die Arbeitsleistung des Mitarbeiters beeinträchtigt wird, kann er den Angaben zufolge auch das Musikhören über Kopfhörer untersagen. (dpa/fu)
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