Gütersloh - Haben Sie schon einmal erlebt, dass ein Kollege im Büro angefangen hat zu vapen und niemand etwas dazu gesagt hat? Bis Anfang dieses Jahres wäre das tatsächlich noch erlaubt gewesen. Doch durch eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung, die im April 2024 verkündet wurde, ist das Vapen am Arbeitsplatz nun nicht mehr gestattet.

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Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber dazu, Maßnahmen zu treffen, um nichtrauchende Beschäftigte am Arbeitsplatz vor Gesundheitsgefahren durch Rauch und Dämpfe von Tabak- und Cannabisprodukten sowie – seit der jüngsten Änderung – auch E-Zigaretten zu schützen. Das erklärt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Der Gesetzgeber reagierte damit auf die Tatsache, dass E-Zigaretten keinen Tabak verbrennen und somit zuvor nicht unter den Schutzbereich dieser Verordnung fielen.

Was ist mit E-Zigaretten ohne Nikotin?

Aktuell wird laut Schulze Zumkley aber noch diskutiert, ob der Dampf von E-Zigaretten – wenn diese nur mit Liquid gefüllt ist und kein Nikotin enthält – tatsächlich Gesundheitsgefahren verursacht. Falls das nicht der Fall wäre, gäbe es nach der Arbeitsstättenverordnung auch keine Pflicht, Mitarbeiter davor zu schützen.

"Ich meine jedoch, dass man den gesetzgeberischen Willen, der in der Änderung zum Ausdruck kommt, wohl darin sehen muss, dass alle Mitarbeiter ein Recht auf einen rauch- und dampffreien Arbeitsplatz haben sollen", so Schulze Zumkley.

In der Praxis werde diese Diskussion vermutlich darauf hinauslaufen, dass auch das Rauchen oder Vapen von E-Zigaretten ohne Nikotin von Arbeitgebern verboten wird. Der Grund: Arbeitgeber können oft nicht kontrollieren, ob eine E-Zigarette Nikotin enthält, und wollen daher nicht differenzieren.

Kathrin Schulze Zumkley
Kathrin Schulze Zumkley ist Fachanwältin für Arbeitsrecht. © dpa / Britta Schröder/Ansichtssache/dpa-tmn

Außerdem könnten unterschiedliche Regelungen sowohl bei Rauchern als auch bei Nichtrauchern das Gefühl von Benachteiligung hervorrufen und zu Konflikten führen. Um Ungleichbehandlung und Spannungen im Team zu vermeiden, verbieten viele Arbeitgeber nach Einschätzung von Schulze Zumkley daher das Vapen generell - egal, ob in der E-Zigarette Nikotin enthalten ist, oder nicht.

Zur Person: Kathrin Schulze Zumkley ist Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Dozentin der Deutschen Anwalt Akademie sowie der Rechtsanwaltskammer Hamm.  © Deutsche Presse-Agentur

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