E-Roller sind seit etwa einem Jahr ein beliebtes Fortbewegungsmittel. Genutzt werden dürfen sie jedoch nicht überall.
Wer schnell von A nach B kommen möchte, kann dafür einen E-Scooter nutzen. Die Elektro-Roller sind seit einem Jahr ein beliebtes Mittel zur Fortbewegung. Allerdings sorgten die Scooter auch für reichlich Kritik, da sie teils an Orten benutzt wurden, wo ein striktes Verbot herrscht.
E-Roller: Legal auf Radwegen
E-Scooter fahren legal nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. Sie dürfen zudem getrennte und gemeinsame Geh- und Radwege nutzen, berichtet der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) im Rahmen einer Schwerpunktaktion.
E-Scooter gelten nicht als Fahrrad
Nur dann, wenn es solche Wege nicht gibt, dürfen die Tretroller auf der Straße fahren. Außerorts ist der Seitenstreifen der Fahrbahn zu nutzen. Tabu sind reine Gehwege und Fußgängerzonen. Das Schild "Radverkehr frei" gilt nicht für die Tretroller - denn sie gelten nicht als Fahrräder. Nur das zusätzliche Schild "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt E-Scooter auf beschilderten Gehwegen.
Im Rahmen der gemeinsamen Schwerpunktaktion "Wie kommst du an?" vom DVR und den Unfallkassen (UK) und Berufsgenossenschaften (BG) geht es unter anderem darum, wie Beschäftigte mit dem Einsatz oder der Kombination verschiedener Verkehrsmittel dazu beitragen können, Verkehrsunfälle zu vermeiden.
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(dpa/tmn/spot)
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