Bonn - Ein Wechsel des Stromanbieters soll nach dem Willen der Bundesnetzagentur nicht mehr zehn Tage, sondern an Werktagen 24 Stunden dauern. Die Neuregelung soll dafür sorgen, dass Haushalte im Rahmen ihrer Kündigungsfristen schneller durch einen neuen Stromlieferanten beliefert werden können.
Geplant ist auch, dass der Netzbetreiber regelmäßig über Einzelheiten des Anschlusses informieren muss, so dass alle notwendigen Informationen für einen Wechsel vorliegen.
Die Neuregelungen für den Lieferantenwechsel sollen am 1. April 2025 in Kraft treten. Die Änderungen sind vom Energiewirtschaftsgesetz vorgeschrieben. Am Dienstag startete die Netzagentur ein Anhörungsverfahren, bei dem alle beteiligten Unternehmen wie Netzbetreiber und Stromlieferanten Stellungnahmen abgeben können.
Die zur Diskussion gestellten Vorgaben böten Lieferanten und Netzbetreibern die Option, ihre Prozesse weiter zu automatisieren, teilte die Behörde mit. "Dadurch kann der personelle Ressourceneinsatz beim Lieferantenwechsel nebst seinen Folgeprozessen generell reduziert werden." © dpa
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.