Höhere Krankenkassenbeiträge für viele Rentnerinnen und Rentner, Beginn der Sommerzeit und wichtige Informationen für Hobbygärtner und -gärtnerinnen – das alles ändert sich im März.

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Beginn der Sommerzeit

Am 30. März beginnt die Sommerzeit. Um zwei Uhr in der Nacht wird die Uhr auf drei Uhr vorgestellt. Mit einem der zahlreichen Merksätze fällt es leichter, sich die Sache mit dem Uhrzeiger zu merken.

Der Klassiker: Im Frühjahr werden die Gartenmöbel wieder aus dem Winterquartier geholt, also vor das Haus gestellt– der Zeiger wandert dementsprechend eine Stunde nach vorne.

Weniger Rente durch höhere Krankenkassenbeiträge

Seit Jahresbeginn haben viele Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht. Für betroffene Rentnerinnen und Rentner wirkt sich die Erhöhung ab März auf die Rentenzahlung aus. Abhängig von der Beitragserhöhung verringert sich die Rente entsprechend. Schriftliche Bescheide über die neue Rente verschickt die Deutsche Rentenversicherung nur in Einzelfällen. Ihre neue Rente sehen Betroffene, sobald der Betrag auf dem Konto eingegangen ist.

Höherer Mindestlohn in der Leiharbeit

Über etwas mehr Geld auf dem Konto am Ende des Monats dürfen sich diejenigen freuen, die in der Leiharbeitsbranche tätig sind. Die Entgelthöhe für Zeitarbeit wird ab dem 1. März von 14,00 Euro pro Stunde auf 14,53 Euro angehoben.

Schonzeit für Hecken und Bäume

Vielerorts wurden im Februar eifrig Bäume und Hecken zurückgeschnitten. Das hat einen Grund: Am 1. März beginnt die Schonzeit für Hecken und Bäume. Radikalschnitte sind bis zum 30. September verboten. Die im Bundesnaturschutzgesetz festgehaltene Sperre dient dem "Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen". Form- und Pflegeschnitte sind jedoch das ganze Jahr erlaubt.

Kennzeichen für Kleinkrafträder tauschen

Jedes Jahr am 1. März sind neue Kennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter fällig. Damit Polizei und Ordnungsamt den Versicherungsstatus sofort erkennen können, haben Kennzeichen für Kleinkrafträder jedes Jahr eine andere Farbe: aus Blau wird in diesem Jahr Grün.

Den Stichtag sollten Fahrer und Fahrerinnen entsprechender Vehikel nicht verpassen, denn wer im März noch mit blauem Kennzeichen unterwegs ist, ist nicht versichert und macht sich strafbar. Im Falle eines Unfalls müssten Schaden und Schadenersatzforderungen selbst gezahlt werden. Die neuen Kennzeichen sind bei den Kfz-Versicherern erhältlich.

Neue Direktflüge ab Hamburg

Wer von Italiens Metropolen träumt und im Raum Hamburg lebt, wird sich über dieses Strecken-Update von Easyjet freuen: Ab dem 30. März bietet die britische Fluggesellschaft zwei neue Direktverbindungen ab Hamburg nach Italien an, informiert der Airport Hamburg in einer Pressemitteilung. Von der Hansestadt geht es dann täglich nach Rom Fiumicino und Mailand Malpensa. Tickets können ab sofort gebucht werden.

Neue ICE-Verbindung an die Ostseeküste

Auch die Deutsche Bahn verpasst ihrem Fahrplan im März ein Update, das den hohen Norden betrifft. Ab dem 8. März fährt täglich ein ICE von Eisenach über Erfurt, Leipzig und Lutherstadt Wittenberg über Berlin bis Waren an der Müritz und Rostock – ohne Umsteigen.

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Die geplante Fahrzeit liegt bei etwa vier Stunden. In die Gegenrichtung geht die Verbindung ab dem 9. März in Rostock los. Wer sich den Stau auf der A19 oder A20 in den Ferien oder vor Feiertagen ersparen will, steigt in den – hoffentlich pünktlich einfahrenden – Zug.

Wichtig für Betreiber von Solaranlagen

Bereits seit Anfang des Jahres müssen Haushalte mit einem Stromverbrauch über 6.000 kWh alte Stromzähler gegen intelligente Messgeräte, sogenannte Smart Meter, austauschen. Die intelligenten Messgeräte sollen den Stromverbrauch transparenter machen und beim Stromsparen helfen, da das Verbrauchsverhalten mehrmals täglich erfasst wird. Die Verbrauchswerte werden direkt an den Messstellenbetreiber übermittelt. Bis 2032 sollen 95 Prozent aller Haushalte mit den neuen Messgeräten ausgestattet sein.

Als Teil der Energiewende sollen sie schon jetzt dazu beitragen, mehr Strom aus erneuerbaren Energien in die Stromnetze aufnehmen zu können und das Stromnetz stabil zu halten. Ab dem 1. März müssen auch Betreiber von neuen Photovoltaik-Anlagen ab 7 kWp ein intelligentes Messsystem installieren. Und noch etwas ändert sich: Sobald die Strompreise an der Börse ins Negative fallen, wird für diesen Zeitraum die Einspeisevergütung gestrichen. Dafür wird die Direktvermarktung von Solarstrom aus PV-Anlagen mit einer Nennleistung unter 100 kWp leichter.

Was ist Kilowattpeak?

  • Die Maßeinheit Kilowattpeak (kWp) gibt die theoretisch mögliche Höchstleistung einer Solaranlage an. Der tatsächliche Stromertrag wird dann in Kilowattstunde (kWh) angegeben.

Verwendete Quellen