Sollten die Rollläden während des Urlaubs besser unten bleiben oder nicht? An dieser Frage scheiden sich die Geister. Was rät die Polizei? Wie Sie Ihr Haus mit simplen Maßnahmen vor Einbruch schützen können.

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In Internetforen ist häufig davon zu lesen. Paare streiten vor dem Urlaub über die Frage: Sollen wir die Rollläden oben lassen oder zum Schutz vor Einbrechern herunterlassen?

Auch wenn es im Sommer weniger Wohnungseinbrüche als im Winter gibt: Verlassene Häuser während der Urlaubszeit können verlockend für Einbrecher sein. Deshalb sollten Sie Ihr Zuhause schützen, wenn Sie verreisen. Doch was bietet Schutz, wenn es um die Rollläden geht?

Sollte ich die Rollläden oben oder unten lassen, wenn ich verreise?

Wichtig ist es vor allem, dafür zu sorgen, dass Wohnung oder Haus während der Abwesenheit bewohnt aussehen. Das sagt Julia Christiani von der Zentralen Geschäftsstelle der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes, auf Anfrage unserer Redaktion.

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Die Empfehlung der Polizei ist deshalb eindeutig: Lieber die Rollläden oben lassen. "Rollläden sollten zur Nachtzeit – und keinesfalls tagsüber – geschlossen werden, damit sie nicht sofort Ihre Abwesenheit signalisieren." So heißt es auf der Website der Kampagne der Polizei und der Wirtschaft "K-EINBRUCH".

Noch besser ist es – falls möglich – elektrische Rollläden über eine Zeitsteuerung zu programmieren. Oder Nachbarn oder Freunde zu bitten, die Rollläden morgens zu öffnen und abends zu schließen.

Schützen die Rollläden nicht vor einem Einbruch?

Der Schutz, den Rollläden bieten, ist nur sehr gering. Meist lassen sich die Rollläden relativ einfach aufhebeln oder gar hochschieben. Dennoch sollten sie mit mechanischen Zusatzsicherungen abgesichert werden, empfiehlt Christiani. "Dazu eignen sich am besten automatisch wirkende Sicherungen. Rollgitter können auch raumseitig, zum Beispiel hinter einer Terrassentür, angebracht werden. Dadurch werden Angriffe erschwert."

Generell empfiehlt die Polizei geprüfte, einbruchhemmende Rollläden der Widerstandsklasse 2. Diese Rollläden werden einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen.

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Kann ein heruntergelassener Rollladen Einbrechern sogar Sichtschutz bieten?

"Ist ein Einbrecher erst einmal im Haus, kann er natürlich auch den Rollladen selbst herunterlassen, um ungestört arbeiten zu können", sagt Julia Christiani. Deshalb sei es wichtiger, dafür zu sorgen, dass ungebetene Gäste erst gar nicht in Haus kommen.

Dafür empfiehlt sie folgende Maßnahmen:

  • Mechanische Sicherungen, die sinnvoll aufeinander abgestimmt sind. Sie können dem Täter einen Widerstand entgegensetzen und einen Einbruch unter Umständen verhindern.
  • Einbruchmeldeanlagen (EMA) erhöhen das Risiko für den Einbrecher, entdeckt zu werden.
  • Licht wirkt auf Einbrecher abschreckend. Deshalb sollten einbruchgefährdete Bereiche und Zugangswege beleuchtet sein (zum Beispiel mit Bewegungsmelder). Allerdings ersetzt dies in keinem Fall eine technische Sicherung.

Was tun, wenn ich keine Rollläden habe, sondern zum Beispiel nur Gardinen?

Auch hier gelte die gleiche Grundregel wie bei den Rollläden, betont Christiani: "Lassen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung während Ihrer Abwesenheit bewohnt aussehen." Allerdings haben Diebe bei offenen Gardinen möglicherweise einen besseren Einblick, ob und was zu holen ist.

Was kann ich noch tun, um mich vor Einbrechern zu schützen?

Ein paar einfache Verhaltensregeln können bereits viel bewirken. Julia Christiani hat folgende Tipps:

  • "Sagen Sie Ihren Nachbarn, dass Sie verreisen. Bitten Sie diese auf Ihre Wohnung/Ihr Haus zu achten und verdächtige Wahrnehmungen der Polizei unter 110 zu melden.
  • Lassen Sie Ihren Briefkasten von Bekannten oder Nachbarn leeren. Bestellen Sie Abonnements während Ihrer Abwesenheit ab. Ein überquellender Briefkasten zeigt, dass Sie im Urlaub sind.
  • Nutzen Sie Zeitschaltuhren mit Beleuchtung und täuschen Sie damit Anwesenheit vor.
  • Lassen Sie nicht jeden an Ihren Urlaubsfreuden teilhaben. Auch Einbrecher lesen Posts in den sozialen Netzwerken (Facebook, Twitter etc.), um leerstehende Wohnungen und Häuser ausfindig zu machen."

Über die Gesprächspartnerin

Verwendete Quellen

  • Schriftliche Anfrage bei der Zentralen Geschäftsstelle der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes
  • k-einbruch.de: Rolläden
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