Dresden (dpa/tmn) - Online-Shopping ist bequem. Aber nicht immer ist die gewünschte Ware auch vorrätig. Dann stellt sich die Frage: Wie lange müssen Kunden nach einer Bestellung warten?

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"Es kommt immer auf den Einzelfall an", erklärt Rechtsanwältin Sylvia Kaufhold aus Dresden, die Mitglied des Zivilrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist. "Eine Woche ist aber in der Regel eine angemessene Frist."

Trifft die Bestellung erst nach vielen Monaten beim Kunden ein, muss dieser die Ware nicht mehr zwingend annehmen und kann den Kaufpreis zurückfordern. Es sei denn, der Händler hat den Kunden bereits im Online-Shop ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ware erst nach längerer Zeit geliefert werden kann. "Dann kann der Kunde ja selber entscheiden, ob er den Vertrag mit dem Händler trotzdem schließt oder nicht."

Juristisch gesehen kommt der Vertrag zwischen Kunden und Händler nicht automatisch schon mit der Bestellung zustande, sondern in der Regel erst mit der Versandbestätigung.

Wer eine Bestellung erst nach langer Zeit erhält und die Ware gar nicht mehr möchte, muss das Geschäft nicht eingehen. "Sie können gegenüber dem Händler erklären, dass aus Ihrer Sicht kein Vertrag zustande gekommen ist", erklärt Kaufhold.

Eine andere Möglichkeit: "Sie können von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen." Dazu müssen Kunden den Widerruf erklären - schriftlich, per Mail oder telefonisch. In beiden Fällen müssen sie die Ware zum Händler zurückschicken. Dabei müssen sie damit rechnen, dass sie die Kosten für den Rückversand zu tragen haben.  © dpa

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