Mainz - Ab dem kommenden Jahr doppelt so viel für eine Kilowattstunde Strom bezahlen? Manchen Eon-Kunden droht dieses Szenario laut der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Denn der Anbieter habe einigen Kunden eine Erhöhung des Arbeitspreises von rund 30 auf 60 Cent je Kilowattstunde zum 1. Januar mitgeteilt. Ein solches Schreiben sollte Stromkunden im Weihnachtstrubel nicht untergehen, rät Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Denn noch können Betroffene reagieren.

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Bei einer angekündigten Preiserhöhung haben Kundinnen und Kunden nämlich ein Sonderkündigungsrecht, mit dem sie vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen können. Das ermöglicht ihnen, zu einem anderen, möglicherweise günstigeren Anbieter zu wechseln.

Schriftlich kündigen und Bestätigung einfordern

Kündigen können Betroffene bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Preiserhöhung in Kraft tritt. Steigen die Preise also zum Beispiel zum 1. Januar, sollte die Kündigung spätestens bis zum 31. Dezember beim jeweiligen Versorger eingegangen sein. Die Kündigung sollten Kundinnen und Kunden schriftlich einreichen und sich auch bestätigen lassen.

Gut zu wissen: Der Anspruch auf einen etwaigen Bonus, der Ihnen bei Vertragsabschluss gewährt wurde, kann dadurch verloren gehen, so die Verbraucherschützer. Denn manche solcher Extras sind an gewisse Bedingungen geknüpft - etwa eine einjährige Belieferung.  © Deutsche Presse-Agentur

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