Berlin - Ob es das flackernde Smartphone-Display oder das hakende Getriebe beim Neufahrzeug ist: Käuferinnen und Käufer müssen sich darauf verlassen können, dass Händler ihnen makellose Ware verkaufen. Ist das nicht der Fall, können sie die Mangelbeseitigung verlangen. Wichtige Fragen und Antworten rund um die Themen Garantie und Gewährleistung finden Sie hier.
Was ist die Garantie und wie unterscheidet sie sich von der Gewährleistung?
"Die Gewährleistung ist eine unabrückbare gesetzliche Regelung", sagt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Sie besagt: Weist ein Produkt innerhalb der ersten 24 Monate nach dem Kauf einen Mangel auf, können Käuferinnen und Käufer die Ware reklamieren - kostenfrei.
Seit dem 1. Januar gilt: Zeigt sich der Mangel innerhalb der ersten zwölf Monate nach Vertragsschluss, so ist davon auszugehen, dass der Mangel schon bei der Auslieferung bestand. Dann müssen Händler Kundinnen und Kunden im Zweifel nachweisen, dass der Schaden auf einen Bedienungsfehler des Kunden zurückzuführen ist, der die Gewährleistungsansprüche ausschließen könnte. Tritt zwischen dem 13. und dem 24. Monat nach Kauf ein Mangel an der Kaufsache auf, muss der Kunde nachweisen, dass er den Schaden nicht zu verantworten hat.
"Bei Gebrauchtwaren hat ein Händler die Möglichkeit, die Gewährleistung auf zwölf Monate herunterzusetzen", sagt Buttler. Er müsse das dem Kunden beim Kauf aber mitteilen, ansonsten gälten auch hier 24 Monate.
Daneben gibt es die Garantie, eine freiwillige Leistung, die Händler oder Hersteller ihren Kunden für ihre Produkte bieten können - auch gegen Aufpreis. Hier könne der jeweilige Garantievertragspartner die Spielregeln frei festlegen, sagt Verbraucherschützer Buttler. Gibt der Hersteller etwa eine Garantie auf ein Smartphone, kann der Akku davon ausgenommen sein. Oder gibt ein Autohersteller eine Garantie auf seine Fahrzeuge, kann er vorschreiben, dass die Wartungen immer beim Vertragspartner durchgeführt werden müssen.
Die Garantie gilt so lange wie vereinbart. Sie kann also auch deutlich über die 24 Monate der gesetzlichen Gewährleistung hinausgehen.
Welche Ansprüche habe ich bei einem Schaden im Gewährleistungs- oder Garantiezeitraum?
Im Gewährleistungsfall haben Kundinnen und Kunden entweder Anspruch auf Neulieferung, Reparatur oder Minderung des Kaufpreises. "Bei der Garantie ist entscheidend, was der Händler vorab versprochen hat", sagt Oliver Buttler.
Übrigens: Im Gewährleistungsfall liegen Material- und Transportkosten immer im Verantwortungsbereich des Verkäufers. Er darf vom Kunden keine Zuzahlung verlangen. "Bei großen Gegenständen, zum Beispiel einem Gefrierschrank, kann ich verlangen, dass der Verkäufer das abholt oder mir zumindest einen Transportkostenvorschuss gewährt", so Buttler. Dazu sei er verpflichtet.
Habe ich einen Anspruch auf Garantie?
Nein, auf die Garantie besteht kein Rechtsanspruch. Nur die Gewährleistung ist Kundinnen und Kunden beim Kauf eines Produkts immer sicher.
Wie sinnvoll ist der Abschluss einer kostenpflichtigen Zusatzgarantie?
Viele Händler bieten zum Beispiel für Elektronikartikel kostenpflichtige Zusatzgarantien an. Der Abschluss so einer Garantie ist in den Augen von Verbraucherschützer Buttler aber nur dann sinnvoll, wenn sie den Zeitraum ab dem Auslaufen der Gewährleistung abdeckt. Bis dahin böte die Gewährleistung umfassenden Schutz.
Sinnvoll kann so eine Zusatzversicherung zum Beispiel beim Auto sein, wenn jemand besonders viel damit unterwegs ist. Oder aber beim Smartphone, wenn der Glasbruch mit abgedeckt ist.
An wen wende ich mich mit meinem Gewährleistungs- oder Garantiefall?
Im Gewährleistungsfall steht immer der Verkäufer in der Pflicht. Im Garantiefall ist es derjenige, mit dem der Garantievertrag geschlossen wurde - das kann entweder der Händler oder der Hersteller sein.
"Manchmal schließt man den Garantievertrag beim Kauf automatisch mit dem Hersteller, indem so eine Garantiekarte in der Packung liegt", sagt Verbraucherschützer Buttler. In solchen Fällen ist der Hersteller der Ansprechpartner.
An wen wende ich mich, wenn Händler oder Hersteller einen Gewährleistungs- oder Garantiefall abweisen wollen?
Anlaufstellen zur Durchsetzung von Ansprüchen können Beratungsstellen der Verbraucherzentralen, ein Rechtsanwalt oder zum Beispiel die Universalschlichtungsstelle des Bundes sein.
Wer sich unsicher ist, ob überhaupt ein Anspruch besteht, kann den kostenlosen Umtausch-Check der Verbraucherzentrale unter www.umtausch-check.de nutzen. Nach der Eingabe einiger Details bietet der Check eine rechtliche Ersteinschätzung. Auch Musterbriefe stehen dort zum Download bereit.
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