Für einen Computer mit Internetanschluss müssen keine Rundfunkgebühren entrichtet werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden und damit einem Wiener Recht gegeben.

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Wie der Verwaltungsgerichtshof am Montag in einer Aussendung mitteilte, müssen für Computer, die nur über Internetanschluss und nicht über TV- oder Radiokarten verfügen, keine Rundfunkgebühren gezahlt werden. Damit bekam ein Wiener Recht, die GIS hingegen kassierte eine Abfuhr.

Der Wiener, der über Notebooks mit Lautsprechern sowie einen Breitband-Internetanschluss verfügte, sollte Rundfunkgebühren für den Betrieb einer sogenannten Rundfunkempfangseinrichtung (in diesem Falle als Radio) zahlen. Der Mann wehrte sich dagegen und erhob Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Er bekam Recht, das Gericht hob den GIS-Bescheid auf und jetzt hat auch der Verwaltungsgerichtshof die dagegen erhobene Revision der GIS als unbegründet abgewiesen.

"Heute weint man bei der GIS"

"Der Verwaltungsgerichtshof hielt fest, dass der Gesetzgeber bei der verfassungsrechtlichen Definition des Rundfunkbegriffs elektronische Darbietungen über das Internet nicht erfassen wollte", heißt es dazu in der Aussendung des Gerichts. Und weiter: "Ein Computer lediglich mit einem Internetanschluss ist hingegen kein Rundfunkempfangsgerät, sodass dafür keine Rundfunkgebühren zu bezahlen sind." Ein Computer mit einer Radio- oder TV-Karte ist im Unterschied dazu laut Mitteilung ein sogenanntes Rundfunkempfangsgerät.

Mit den Gebühren sind nach Angaben des Verwaltungsgerichtshofs auch weitere Abgaben und Entgelte - etwa das ORF-Programmentgelt - verbunden.

Im Netz sorgte die Entscheidung bereits für reichlich Gesprächsstoff.

(kab)

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