Die Novelle des Führerscheingesetzes bringt ab dem nächsten Jahr zahlreiche Neuerungen. Viele davon, wie die Änderung in der Mopedausbildung oder die Verlängerung der Probezeit, betreffen Fahranfänger - eine betrifft uns alle: die Regierung schafft eine gesetzliche Grundlage für Alkoholwegfahrsperren in Autos.

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Die neue 18. Novelle des österreichischen Führerscheingesetzes plant Änderungen vor allem für Fahranfänger. Bisher war jeder Führerschein in den ersten zwei Jahren ein Probeführerschein - in Zukunft soll die Probezeit auf drei Jahre angehoben werden. In Kraft treten soll diese Änderung am 1. Juni 2017.

Für Lenkerberechtigungen, die davor ausgestellt wurden, sind weiterhin zwei Jahre Probezeit gültig. Auch das L-17 Modell ist davon betroffen. Die Probezeit geht hier mindestens bis zum 20. Geburtstag.

Mopedschein künftig erst zwei Monate vor dem 15. Lebensjahr

Auch bei der Lenkerberechtigung für Mopeds gibt es Änderungen. Ab 1. März 2017 darf die Ausbildung erst zwei Monate vor dem 15. Geburtstag begonnen werden. Bisher konnte man bereits mit 14,5 Jahren beginnen. Ob diese vier Monate gravierende Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit der Mopedlenker haben, wird von Psychologen bezweifelt. Weitere Neuerung: die theoretische Ausbildung umfasst sechs Unterrichtseinheiten, exklusive Prüfung. Der Test wird künftig am Computer abgelegt - bisher mussten die Fahrschüler ein schriftlichen Fragebogen ausfüllen.

Regierung schafft gesetzliche Grundlage für Alko-Lock-Systeme

Die Änderung, die aber wohl am meisten polarisiert, ist die gesetzliche Grundlage für Alkoholwegfahrsperren - auch Alko-Locks genannt. Die Idee ist, dass künftig kein Auto mehr von alkoholisierten Fahrern in Betrieb genommen werden kann. Die Systeme sind direkt mit dem Zündschloss gekoppelt. Der Fahrer muss wie bei einem Alkomaten in ein Röhrchen blasen - so wird der Alkoholgehalt in der Atemluft überprüft. Nur wenn der Fahrer nüchtern ist, startet das Auto.

In den USA sind Alko-Locks bereits seit 1986 im Einsatz - dabei wird die Handhabung in jedem der 50 Bundesstaaten unterschiedlich geregelt. In Europa wird dieses System seit Jahren diskutiert und wurde in Pilotprojekten teilweise erfolgreich getestet. Immerhin sind knapp ein Viertel aller Unfälle in Europa auf Alkolenker zurückzuführen. Am 27. September 2011 hat das Europäische Parlament schließlich einen Maßnahmenkatalog zur Verkehrssicherheit verabschiedet, in dem auch der Einbau von Alko-Locks gefordert wird.

Test in Deutschland, Gesetze in Frankreich und Belgien

Österreich ist mit seinem Alko-Lock-Testlauf kein Vorreiter. In Deutschland wird seit fünf Jahren getestet, ein Gesetz wurde dort noch nicht verabschiedet. Anders als in Frankreich: dort müssen Schulbusse seit dem 1. September 2015 mit Alko-Lock-Systemen ausgestattet sein. Auch die Polen haben Maßnahmen ergriffen: dort werden Alkolenker gezwungen ein Alko-Lock-System einzubauen, zudem können sie auf Lebenszeit den Führerschein verlieren. Schweden ist Vorzeigeland Nummer eins, wenn es um Sicherheit geht. 2014 waren bereits 75.000 schwedische Autos mit den Alko-Locks ausgerüstet. Seit 2012 sind auch 75 Prozent der Regierungsfahrzeuge mit diesen Locks ausgestattet.

Österreich holt auf

Hierzulande wird vorerst getestet. Es handelt sich um die Vorbereitung zu einem wissenschaftlichen Versuch, der auf fünf Jahre angelegt ist. Es ist ein sogenanntes "Alternatives Bewährungssystem". Das heißt: Wird das System von den Testern als sinnvoll erachtet, wird man die gesetzlichen Rahmenbedingungen anpassen und ein solches Alko-Lock-Gesetz möglicherweise verabschieden. Fallen die Ergebnisse negativ aus, läuft das Projekt schlichtweg aus.

Die inhaltlichen Regeln werden in einer Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie getroffen. Der Grund für die Auslagerung ist ein pragmatischer: Der legistische Aufwand alle Regelungen einzeln in das FSG einzufügen wäre enorm und unübersichtlich. Das würde, nach Einschätzung des BMVIT, zu Problemen in der Vollziehung führen. Zudem ist es so einfacher das Alko-Lock-System aufzuheben, sollte es sich nach 5 Jahren nicht bewährt haben.

Gewichtsgrenze für E-Autos wird angehoben

Angehoben werden soll ab 1. März 2017 die zulässige Gewichtsgrenze für elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge der Klasse B. Bis zu 4,250 Kilogramm dürfen Kraftwagen künftig wiegen, sofern sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie sind elektrisch angetrieben, werden für Gütertransporte eingesetzt, dürfen keine Anhänger ziehen, der Lenker hat zumindest fünf Unterrichtseinheiten einer zusätzlichen Ausbildung absolviert und der Code 120 ist im Führerschein eingetragen.

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