Berlin - Bis zu 10 000 Euro Geldstrafe - damit muss man rechnen, wenn man illegales Feuerwerk aus dem Ausland einführt und abbrennt. Darauf macht der Deutsche Anwaltverein (DAV) aufmerksam. Bei groben Verstößen kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen. Unwissenheit schützt nicht vor Strafen.

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Auf die Kennzeichnung achten

Wichtig ist, dass Käufer auf die Kennzeichnungen auf der Verpackung achten. Erlaubt sind in Deutschland nach dem Sprengstoffgesetz an Silvester Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2. Dazu zählen kleine Raketen, Batteriefeuerwerk, Tischfeuerwerk, Knallfrösche und Wunderkerzen. Erlaubte Ware ist erkennbar an der Kennzeichnung "F1" oder "F2" sowie "CE" und "NEM".

Die richtigen Knaller kaufen

Bei illegalen Böllern aus dem Ausland ist die Schall- und Sprengwirkung oft höher als bei Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 - deshalb sind sie in Deutschland verboten.

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man im deutschen Handel zugelassenes Silvesterfeuerwerk erwerben. Das ist hierzulande zwischen dem 28. bis 31. Dezember möglich.  © dpa

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