Berlin/Bremen - Diebstahl, Feuer, Wasserrohrbruch: In der eigenen Wohnung sind wertvolle Gegenstände oder wichtige Unterlagen vor Langfingern oder Schäden nur mäßig geschützt. Wer sich zur Aufbewahrung darum für ein Bankschließfach entscheidet, sollte diese 7 Punkte beachten.
#1 Was man in einem Bankschließfach einlagert
Am besten Sachen, die sich nicht oder nur schwer ersetzen lassen und die man nicht ständig benötigt. Das können etwa persönliche Dokumente wie Stammbücher, Urkunden, Ausweise, Zeugnisse oder Testamente sein. "Bei Dokumenten kann es sich lohnen, eine Kopie zu Hause zu behalten", sagt Sylvie Ernoult vom Bundesverband deutscher Banken. Denn in vielen Fällen ist das Original nicht notwendig, weil Kopien ausreichen.
Auch Familienschmuck und Gold lassen sich gut in einem Bankschließfach aufbewahren. Gleiches gilt für Sammlerstücke wie etwa Briefmarken oder Münzen. Wichtige Daten auf Festplatten oder USB-Sticks können Sie ebenfalls im Bankschließfach einlagern.
#2 Was man besser nicht einlagert
Bargeld in einem Bankschließfach einzulagern, sei nicht sonderlich sinnvoll, sagt Roland Stecher von der Verbraucherzentrale Bremen. Dafür ist das Konto der sicherere und lohnendere Aufbewahrungsort, weil es dort im Idealfall noch einen Zinsertrag gibt.
"Ausdrücklich verboten sind im Bankschließfach Waffen und Munition, radioaktives Material, Drogen und Lebewesen", so Stecher.
#3 Welche Kosten anfallen
"Was so ein Schließfach kostet, ist von Bank zu Bank verschieden und auch abhängig von der Größe", sagt Sylvie Ernoult. Über die Höhe der Miete gibt es Infos im Preis- und Leistungsverhältnis der jeweiligen Bank oder Sparkasse.
#4 Was bei einem Schaden passiert
Selbst in einer Bank kann es passieren, dass Kriminelle Schließfächer aufbrechen oder dass es zu einem Feuer oder einem Wasserrohrbruch kommt - auch wenn es eher selten vorkommt. Tritt ein solcher Fall ein, bieten manche Banken einen automatischen Versicherungsschutz bis zu einer bestimmten Summe. "Hier hilft ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Geldinstituts und in die Vertragsunterlagen", sagt Roland Stecher.
Viele Banken bieten standardmäßig oder gegen Aufpreis eine zusätzliche Versicherung an. Diese Option kommt zumeist bei Abschluss des Mietvertrags zur Sprache. Eine Schließfachversicherung übernimmt im Schadenfall die Kosten für den Ersatz oder die Reparatur der beschädigten Wertgegenstände bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Wichtig: "Weil die Bank den Inhalt des Schließfachs nicht kennt, sollten Sie genau dokumentieren, was sich darin befindet", rät Sylvie Ernoult. Am besten legen Sie eine Liste an und machen datierte Fotos, zum Beispiel mit Ihrem Smartphone.
#5 Schließfach kann durch Hausratversicherung geschützt sein
Der Inhalt eines Bankschließfachs kann auch über die Hausratversicherung abgesichert sein. "Prüfen Sie das unbedingt in Ihren Vertragsunterlagen oder sprechen Sie Ihren Versicherer darauf an", rät Sylvie Ernoult.
#6 Diese Alternativen gibt's zum Bankschließfach
Eine häufige Alternative zum Bankschließfach sind Safe oder Tresor in der eigenen Wohnung. Wer Wertgegenstände dort aufbewahrt, profitiert oft von Vorteilen in der Hausratversicherung.
Neben Banken und Edelmetallhändlern gibt es auch private Anbieter, die Kapitalanlageprodukte, Kunstgegenstände oder sensible Unterlagen für einen aufbewahren. "Meist handelt es sich um Einzelunternehmen, die deutschlandweit und innerhalb Europas tätig sind", sagt Verbraucherschützer Stecher. Diese auf Wertlagerung spezialisierten Unternehmen handelten eigenständig, ohne Einfluss von Banken. Es erfolgen keine Einträge in das Schließfachregister oder bei anderen staatlichen Informationsquellen.
"Ein großer Nachteil könnten die diversen Standorte der Unternehmen in der EU sein", sagt Roland Stecher. Hierbei sind die unterschiedlichen Gesetzesvorgaben und Auskunftspflichten der einzelnen Lagerländer zu berücksichtigen. Interessenten sollten vor Vertragsabschluss die verschiedenen Angebote etwa hinsichtlich Anonymität, Diskretion und Zugänglichkeit prüfen und vergleichen. Gleiches gilt für Konditionen, Kosten und gegebenenfalls angebotenen Versicherungsschutz.
#7 Wenn der Schließfachmieter stirbt
Stirbt der Mieter eines Schließfachs, können die Erben das Schließfach kündigen und den Inhalt an sich nehmen - oder gegebenenfalls nach Rücksprache mit der Bank den Mietvertrag übernehmen. "Wichtig ist, dass Erben erst dann auf das Schließfach zugreifen können, wenn sie sich als Erben legitimieren können", sagt Sylvie Ernoult.
Und: Wer als Erbin oder Erbe ein Schließfach bei einer Bank in Deutschland vermutet, kann über das Nachforschungsverfahren der Verbände eine Suche beantragen. © dpa
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