München/Berlin (dpa/tmn) - Wer eine Lebensmittelallergie hat, schaut sich Packungen meist genau an. Schließlich sollen die Lebensmittel dann auf keinen Fall Nüsse, Sellerie oder anderes enthalten, das man nicht verträgt. Der Hinweis "Kann Spuren von ... enthalten" ist für Betroffene aber keine zuverlässige Orientierungshilfe.

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Denn die Angabe, die auf mögliche unbeabsichtigte Verunreinigungen mit Allergenen hinweist, ist freiwillig. Fehlt sie, schließt das etwaige Spuren von Allergenen nicht vollkommen sicher aus, so die Verbraucherzentrale Bayern.

Wollen sich Hersteller vor Haftungsansprüchen schützen, kann es bei der Angabe aber auch zur Überdeklaration kommen. Hersteller listen dann pauschal zahlreiche Allergene auf, so die Verbraucherzentrale Bayern. Dass die Allergene tatsächlich unbeabsichtigt ins Produkt geraten sind, heißt das aber nicht.

Direkt beim Hersteller nachfragen

Für Allergiker bedeutet die Überdeklaration wiederum: Viele Lebensmittel kommen mit Blick auf den Hinweis erstmal nicht infrage.

Sind sie unsicher, was wirklich im Lebensmittel steckt, rät die Verbraucher Initiative, sich direkt beim Hersteller nach der Zusammensetzung zu erkundigen - und zu erfragen, wie wahrscheinlich unbeabsichtigte Spuren von Allergenen tatsächlich sind. Das gilt auch dann, wenn der Hinweis "Kann Spuren von ... enthalten" nicht auf der Packung zu finden ist.

Wer allergisch auf bestimmte Lebensmittel reagiert, sollte zudem auch bei Produkten, die bisher immer gut vertragen wurden, auf die Zutatenliste schauen. Denn die Rezeptur von Lebensmitteln kann sich gelegentlich verändern.

Generell gilt: Lebensmittel, die zur regulären Rezeptur eines Produkts gehören, sind unter den Zutaten aufgelistet. 14 besonders wichtige Lebensmittelallergene wie etwa Erdnüsse oder Sellerie müssen in der Liste außerdem deutlich gekennzeichnet werden.

© dpa-infocom, dpa:220829-99-550830/2  © dpa

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