Zugriff auf das Vermögen von Arbeitslosen: Seit Mittwoch ist klar, dass dies der Regierung künftig möglich sein soll, zumindest in bestimmten Fällen.

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Die türkis-blaue Regierung will die Regeln auf dem Arbeitsmarkt ändern und in bestimmten Fällen auf das Vermögen von Arbeitslosen zugreifen.

Diejenigen Arbeitslosen müssten mit einer solchen Verschärfung rechnen, die erst kurz Sozialbeiträge eingezahlt hätten und sich "durchschummeln" wollten, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Mittwoch in Wien.

Einen Vergleich mit der Arbeitsmarktreform in Deutschland lehnte Kurz ab. "Es wird keine Einführung von Hartz IV geben, und dabei bleibt es auch." In Deutschland müssen Arbeitslose gegebenenfalls ihr eigenes Vermögen einsetzen, bevor sie Hartz IV bekommen. Die Details des neuen Modells in Österreich sollen bis zum Jahresende erarbeitet werden.

Mindestsicherung statt Notstandshilfe

Das Konzept von ÖVP und FPÖ sieht vor, die Notstandshilfe abzuschaffen. Sie ist eine immer wieder verlängerbare Anschlussleistung an das Arbeitslosengeld in Höhe von rund 95 Prozent des Arbeitslosengelds.

Statt der Notstandshilfe würden die Betroffenen künftig eine Mindestsicherung beziehen. Diese Sozialleistung erlaubt aber im Prinzip den Zugriff auf das Vermögen der Bezieher.

Davon sollen laut Kurz aber alle ausgenommen werden, die schon lange ins System eingezahlt haben und kurz vor der Rente stehen.  © dpa

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