Ab dem kommenden Studienjahr 2019/20 dürfen die Universitäten den Zugang zum Jus-Studium beschränken. Zumindest im ersten Jahr sind die Schranken aber ziemlich durchlässig.

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Nur die Unis Wien und Graz setzen auf eine zahlenmäßige Höchstgrenze an Studienplätzen. In Salzburg und Innsbruck verzichtet man auf Aufnahmetests, in Linz gibt es ein ganz neues zweispuriges Verfahren.

Eine klassische Zugangsbeschränkung wird nur in Wien und Graz eingeführt: An diesen beiden Unis muss man sich zwischen 1. März und 15. Mai zunächst registrieren lassen, um ein Jus-Studium im Studienjahr 2019 (Winter- und Sommersemester) beginnen zu können.

Die Uni Wien bietet dabei 1.980 Plätze an, die Uni Graz 600. Für die Teilnahme am Aufnahmeverfahren sind jeweils 50 Euro zu bezahlen. Außerdem ist ein Online-Self-Assessment zu absolvieren, das allerdings nicht bewertet wird und auch nicht in die Rangreihe für die Vergabe der Plätze einfließt.

Unterschiedliche Aufnahmeverfahren

Daran schließt sich eine Aufnahmeprüfung - an der Uni Wien am 4. Juli, an der Uni Graz am 23. Juli. Da die Prüfung nicht am selben Tag stattfindet, ist eine Bewerbung auch an beiden Unis möglich. Wer also in Wien scheitert, kann es knapp drei Wochen später nochmals in Graz versuchen.

An beiden Unis gilt: Die Plätze gehen jeweils an die besten 1.980 (Wien) bzw. 600 (Graz) Testteilnehmer. Weder für die Teilnahme am Self-Assessment noch an der Aufnahmeprüfung ist die Matura Voraussetzung - diese muss erst nachher bei der Inskription vorliegen.

Ganz anders organisiert ist der Zugang zum Jus-Studium an der Uni Linz. Dort gibt es quasi ein zweispuriges Verfahren: Auf der "Fast Lane" ins Jus-Studium gelangt, wer zwischen 1. Mai und 31. August erfolgreich ein Online-Self-Assessment zu Neigung und Motivation für rechtswissenschaftliche Studien absolviert.

Eine Höchstgrenze an Plätzen ist dabei nicht vorgesehen, ein Studienbeginn ist dann im Winter- oder Sommersemester möglich. Vorteil dieser Spur: Die erfolgreichen Teilnehmer haben länger Zeit für die Studien-Eingangs-Orientierungs-Phase (StEOP).

Keine Zugangshürde in Innsbruck und Salzburg

Grundsätzlich kann das Jus-Studium aber auch auf der "Normal Lane" begonnen werden: Allerdings müssen dann im ersten Semester sämtliche vorgeschriebenen StEOP Fächer positiv absolviert werden.

Ansonsten werden die Studenten automatisch exmatrikuliert und können sich erst im darauffolgenden Studienjahr wieder für das Studium bewerben. Das gleiche zweispurige System gilt in Linz übrigens auch für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht.

Ganz ohne Zugangshürden kommen zumindest im Studienjahr 2019/20 die Unis Innsbruck und Salzburg aus. Wer also in Wien und Graz gescheitert ist bzw. nicht die "Normal Lane" in Linz benutzen möchte, kann nach Tirol bzw. Salzburg ausweichen.  © APA

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