Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) fordert eine gesetzliche Neuregelung für den Umgang mit Asylbewerbern aus Staaten mit niedriger Anerkennungsquote. Bei einer Quote von fünf Prozent oder weniger sollte aus seiner Sicht die Regelvermutung gelten, dass keine staatliche Verfolgung zu befürchten sei. Wer dennoch ein Recht auf Asyl geltend machen wolle, müsse dafür in einer Anhörung triftige Gründe vorbringen, sagte Wüst im Interview der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf.
Wer keine Tatsachen oder Beweismittel vorbringen könne, die drohende Verfolgung im Herkunftsland belegten, würde nach dem Wüst-Modell zügig einen ablehnenden Bescheid erhalten. "Das wäre eine grundlegende Änderung für mehr Tempo in den Verfahren - ohne zusätzliche Belastung für Behörden und Gerichte, bei Schutz des individuellen Rechts auf Asyl", unterstrich
Bei solchen als offensichtlich unbegründet abgelehnten Asylanträgen wären demnach auch etwa die Rechtsbehelfsfristen verkürzt. Das würde die Verfahren beschleunigen, auch mögliche Klageverfahren bei den Verwaltungsgerichten.
"Wir haben gesehen, dass es einige besondere Faktoren gibt, die die Menschen dazu bewegen, auch aus stabilen Regionen in andere Länder zu gehen", erläuterte Wüst. "Neben persönlichen Verbindungen ist das die Frage der finanziellen Versorgung und die Frage der Verfahrensdauer - insbesondere bei Menschen, die eigentlich wissen, dass sie eigentlich geringe Chancen auf Schutzanerkennung haben." Deshalb habe Deutschland Handlungsbedarf und müsse sich ehrlich machen: "Die immer wiederkehrende Debatte, ob einzelne Länder sichere Herkunftsstaaten sind oder nicht, kann beendet werden."
Wüst sprach sich erneut dafür aus, Asylverfahren auch in Drittstaaten außerhalb der EU anzudocken. Wer verhindern wolle, dass Flüchtlinge massenhaft im Mittelmeer ertrinken, müsse an rechtssicheren Verfahren und humanitären Lösungen in Drittstaaten arbeiten. "Das Urteil in Großbritannien zur Ruanda-Lösung sagt nicht, dass es keine Drittstaatlösung geben darf", erklärte Wüst. "Es sagt, dass der Staat Ruanda keine Sicherheit gewährleistet, dass dort ordentliche Verfahren laufen." Deswegen sei zu überlegen, solche Lösungen unter dem Dach des UNHCR, des Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen, nach den Maßstäben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durchzuführen. © dpa
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