Innenminister Wolfgang Sobotka wird von seinen Plänen zur Einschränkung des Demonstrationsrechts und der Abhörung von Internetkommunikation nicht abrücken. Machen seine Forderungen Sinn? Nein, warnen Datenschützer.
Für Spitzenpolitiker gilt die goldene Regel: "Never waste a good crisis", verschwende niemals eine gute Krise. Für Normalbürger mag das zynisch klingen, aber jedes schlimme Ereignis - egal ob Unwetter, Finanzkrise oder unerwartete Krawalle - birgt für Regierungspolitiker die Möglichkeit, unpopuläre Maßnahmen durchzusetzen. Im Ausnahmezustand gibt es weniger Widerstand.
Das weiß auch Wolfgang
Einmal mehr kündigte der Innenminister ein neues, verschärftes Versammlungsrecht an. Am liebsten hätte er es bereits in der letzten Parlamentssitzung vergangenen Donnerstag gemeinsam mit der FPÖ beschließen lassen.
Davon wollten seine Parteifreunde nichts wissen. Noch regieren die Schwarzen mit der SPÖ - und die Sozialdemokraten stehen nicht hinter dem Vorschlag. Ein Alleingang hätte gegen die Parteiräson verstoßen.
Wie sinnvoll ist Verschärfung des Versammlungsrechts?
Doch Sobotka wird nicht aufgeben. Sollte er der nächsten Regierung als Innenminister angehören, wird er seine Vorschläge erneut einbringen. Und im Falle einer schwarz-blauen Koalition dürften seine Pläne verwirklicht werden.
Warum geht es eigentlich? Und wie sinnvoll ist eine weitere Einschränkung des Datenschutzes und der Versammlungsfreiheit? Und was sagen Datenschützer dazu?
Dem Innenminister schwebt ein Bündel an Maßnahmen vor. Zum einen möchte er die Veranstalter von Demonstrationen stärker in die Pflicht nehmen.
Wer zum öffentlichen Protest gegen eine Großveranstaltung aufruft, sollte auch für mögliche Schäden bei möglicher Randale haften.
Die Forderung mag angesichts des Ausmaßes der Zerstörung in Hamburg – und der mehr als flapsigen Rechtfertigungen der Organisatoren – nachvollziehbar klingen.
Markus Kainz, Datenschützer und Präsident des Vereins Quintessenz, warnt aber vor den möglichen Auswirkungen solcher Haftungen.
Sobotkas Vorstoß stehe in krassen Widerspruch zur geltenden Rechtsordnung, urteilt Kainz: "Es gilt, dass der haftet, der etwas angestellt hat."
Doch damit noch nicht genug würde eine Haftbarmachung von Demo-Organisatoren deren Gegner eine mächtige Waffe in die Hand geben: "Für sie wäre es ein leichtes, jemanden in die Demo einzuschleusen, der Krawall schlägt."
Am Ende, glaubt Krainz, würde kaum jemand das Risiko auf sich nehmen, das in einer Demokratie besonders geschützte Demonstrationsrecht auszuüben – aus Angst vor Strafen.
Jede private Autofahrt dokumentierbar
Doch Sobotka schwebt noch mehr vor. Er möchte der Polizei das Recht geben, Bundestrojaner anzuwenden – also eine spezielle Virus-Software, mit der auch abhörsichere Internetkommunikation via WhatsApp und Skype geknackt werden kann.
Außerdem sollte die Polizei das Recht bekommen, ohne vorherige richterliche Genehmigung auf die öffentlichen Videoüberwachungen zurückzugreifen. Damit wäre de facto jede private Autofahrt anhand der Nummerntafelerkennung dokumentierbar.
Der Innenminister hat ein starkes Argument: Die öffentliche Sicherheit in Zeiten des Terrorismus. Nur so, heißt es, ließe sich die Gefahr verringern, dass islamistische Anschläge wie in Paris, Nizza, oder Manchester auch in Wien stattfinden könnten.
Freilich: Die beiden besonders vom IS-Terror betroffenen EU-Länder Frankreich und Großbritannien sind in puncto Überwachung viel weiter als Österreich. In Frankreich gilt seit bald anderthalb Jahren der Ausnahmezustand, trotzdem raste in Nizza ein Terrorist mit einem LKW in eine Menschenmenge.
Kann Risiko für Anschläge tatsächlich minimiert werden?
Krainz warnt vor dem Irrtum, dass sich Anschläge durch zunehmende Überwachung verhindern ließen. Beinahe alle Attentäter seien den Behörden bekannt gewesen, dennoch konnte ihnen nicht Einhalt geboten werden.
Anhand der Überwachung können wir nachträglich gut erklären, wie es zu einem Anschlag gekommen ist. Aber wir können ihn nicht prognostizieren", sagt der Datenschützer.
Es sei eine Illusion, zu glauben, dass es in einer gläsernen Gesellschaft keine Kriminalität gebe. "Dann dürfte es auch in Gefängnissen keine Verbrechen geben. Aber wir wissen alle, dass dem nicht so ist."
Das Hauptargument des Datenschützers: "Mit dem staatlichen Eingriff in unser Recht auf Privatheit zahlen wir als Gesellschaft einen hohen Preis für ein Heilsversprechen, das nicht eingelöst wird."
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