Russlands Präsident beklagt, Österreich habe ein "Schuldgefühl Migranten gegenüber". Wladimir Putin sieht die nationalen Werte in Gefahr. Und das auf Basis des Freispruchs eines Migranten, der nie stattgefunden hat.

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Der russische Präsident Wladimir Putin hat Österreich indirekt massiv angegriffen. Er äußerte Kritik am angeblichen Freispruch eines Flüchtlings, dem eine Vergewaltigung angelastet wurde.

Putin bezog sich zwar auf "einen europäischen Staat", verwies aber auf Medienberichte, wonach sich die Kritik auf eine Entscheidung des österreichischen Obersten Gerichtshofs (OGH) vom 20. Oktober bezieht.

Putin ortet "Schuldgefühl Migranten gegenüber"

"In einem europäischen Staat wird ein Kind von einem Migranten vergewaltigt. Das Gericht sprach ihn aus zwei Gründen frei: Er spricht die Landessprache schlecht und er verstand nicht, dass der Bub, ja es war ein Bub, etwas dagegen sagte", sagte Putin laut Austria Presse Agentur bei einer Besprechung zur Nationalitätenpolitik am Montag in der südrussischen Stadt Astrachan. Es sei unvorstellbar, was die Verantwortlichen mit dem Schritt anrichteten.

"Das ist das Ergebnis der Auflösung traditioneller nationaler Werte und von einem Schuldgefühl Migranten gegenüber", behauptete Putin. Eine Gesellschaft, die ihre Kinder nicht verteidigen könne, habe keine Zukunft.

Freispruch existiert nicht

Der OGH hat den Mann jedoch nie freigesprochen: Am 20. Oktober wurde ein Urteil gegen einen Iraker in einem Anklagepunkt aufgehoben und eine teilweise Neudurchführung des Verfahrens angeordnet. Der Mann war im Juni wegen Vergewaltigung sowie schweren sexuellen Missbrauchs eines Zehnjährigen in einem Hallenbad vom Wiener Straflandesgericht zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.

Die Höchstrichter monierten, in dem schriftlichen Urteil hätten formaljuristisch zwingend erforderliche Feststellungen gefehlt. Bei dem Buben sei laut psychiatrischem Gutachten eine posttraumatische Belastungsstörung aufgetreten. Diese sei einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen. In so einem Fall seien bei einer erwiesenen Vergewaltigung bis zu 15 Jahre Haft möglich.

Der Schuldspruch für sexuellen Missbrauch wurde mit dem OGH-Spruch jedoch rechtskräftig - der Täter befindet sich weiter in Haft. (ank)

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