Ex-FPÖ-Klubchef Johann Gudenus hat vor Gericht eine Niederlage gegen den Wiener Stadtrat Jürgen Czernohorszky kassiert. Doch der Ex-Politiker wird in Berufung gehen.

Mehr aktuelle News finden Sie hier

Der für Integration zuständige Wiener Stadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) war mit einer Klage gegen den ehemaligen FPÖ-Klubchef Johann Gudenus erfolgreich. Dieser hatte 2018 in einem Facebook-Posting behauptet, dass Wien in nur drei Monaten Hunderten Muslimen die Staatsbürgerschaft verliehen habe. Dies muss Gudenus nun widerrufen. Der Ex-Politiker wird gegen das Urteil berufen.

Czernohorszky hatte nach der Aussage betont, dass die gesetzlichen Bestimmungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes als Voraussetzung einen mindestens sechs- sowie in der Regel zehnjährigen rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt in Österreich zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft vorsehen würden.

Der Stadt-Politiker kritisierte die Behauptung somit als unwahr und kreditschädigend beziehungsweise ehrenrührig.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Das Handelsgericht teilte diese Einschätzung, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Dass Gudenus sich damit verteidigte, es sei der Zeitraum der Verleihungen gemeint gewesen und nicht die Dauer des jeweiligen Aufenthalts, reichte dem Gericht nicht als Begründung.

Um dies klar zu machen, wäre eine andere Satzstellung nötig gewesen, hieß es. Die Nachricht sei als "objektiv mehrdeutig" zu bewerten, beide Lesarten waren nach Ansicht des Gerichts also möglich.

Czernohorszky zeigte sich in einer Mitteilung erfreut: "Für mich ist das ein ganz wichtiger Erfolg für eine faire und sachliche Debattenkultur in den sozialen Medien. Wir dürfen nicht zulassen, dass in der politischen Diskussion irgendwelche unwahren Behauptungen aufgestellt werden, vor allem, wenn sie bezwecken sollen, gegen ganze Bevölkerungsgruppen zu hetzen."  © APA

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.