Die Wiener Stadtregierung will Vorreiter in Sachen Klimaschutz werden und legt dafür einen neuen Gesetzentwurf vor. Das Gesetz soll "selbstbindend" sein – und als Vorbild für andere Bundesländer und vielleicht sogar den Bund dienen.

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Die rot-pinke Wiener Stadtregierung hat am Dienstag den Entwurf für ein eigenes Klimagesetz präsentiert. Laut Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) und NEOS-Energie- und Klimasprecher Stefan Gara soll dieses den rechtlichen Rahmen für die in Wien bereits beschlossenen Ziele und Maßnahmen bieten – also etwa die mit 2040 angestrebte Klimaneutralität. Man sei künftig das einzige Bundesland mit einem derartigen Gesetz, wurde heute versichert.

2024 sei das bisher heißeste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen gewesen, betonte Czernohorszky im Gespräch mit Medienvertretern. Trotz dieses "Alarmzeichens" verfüge Österreich noch nicht über ein bundesweites Klimaschutzgesetz.

Stadtrat legt "Selbstbindungsgesetz" vor

Wien trete hier nun in Vorlage. Damit würden die Pläne der Stadt transparent dargelegt. "Es handelt sich um ein Selbstbindungsgesetz", erläuterte der Stadtrat. Wien werde im eigenen Verantwortungsbereich tätig.

So heißt es etwa im Gesetz: "Die Bundeshauptstadt Wien bekennt sich zu dem Ziel, dass Österreich (...) bis zum Jahr 2040 klimaneutral wird." Man strebe im Einklang der eigenen Kompetenzen an, dies umzusetzen.

So wird etwa die Verwaltung bis zu diesem Zeitpunkt klimaneutral organisiert, wird weiter ausgeführt. Basis dafür sind der Wiener Klimafahrplan bzw. bestehende Leitlinien wie etwa jene zum angestrebten Gasausstieg.

Bereits geltende Regeln werden durch Gesetz nicht angetastet

Geltende Regelungen wie die kürzlich ökologisierte Bauordnung oder das neue Baumschutzgesetz werden dadurch nicht ersetzt, wie erläutert wurde. Und: Private sind von den Vorgaben des Klimagesetzes bei wichtigen Punkten nicht erfasst, da es hier bundesgesetzliche Regelungen bräuchte, wie es hieß. Das betrifft etwa den im Gesetz vorgesehenen Klimacheck. Er gilt für Gesetze genauso wie für größere Bauvorhaben.

Künftig werden Projekte, die von der Stadt umgesetzt werden und die ein höheres Investvolumen aufweisen, schon in der Planungsphase geprüft, ob sie den Zielen des Klimafahrplans entsprechen. Falls nicht, müssen sie entsprechend adaptiert werden. Dass der Check schon so früh ansetzt soll verhindern, dass Vorhaben in einem weit fortgeschrittenen Stadium noch einmal zurück an den Start müssen. "Es ist kein Verhinderungsgesetz", beteuerte Czernohorszky.

Private Bauträger sind davon nicht erfasst, sie können aber sehr wohl gemeinsam mit der Stadt aktiv werden. Denn ausdrücklich erwähnt werden im Gesetz sogenannte Klima-Allianzen. Solche können mit Unternehmen oder Organisationen geschmiedet werden. Die Kooperationen können etwa Selbstverpflichtungen zu Erreichen von Zielen vorsehen.

Klimafahrplan soll fortgeschrieben werden

Festgelegt wird auch, dass der (2022 beschlossene, Anm.) Klimafahrplan mindestens alle fünf Jahre fortgeschrieben wird. Stadtbewohnerinnen und -bewohner bzw. Umweltorganisationen können einen Antrag stellen, wenn hier Fristen versäumt werden. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Umweltanwaltschaft ist bei der Fortschreibung künftig verpflichtend.

Auch der städtische Klimarat wird im Gesetz verankert. Er bleibt beratendes Gremium, wie die Vorsitzende des Advisory Boards Wissenschaft des Klimarats, Dragana Damjanovic, ausführte. Sie begrüßte die Aufnahme in das Klimagesetz, verhehlte jedoch nicht, dass eine stärkere Rolle ein Wunsch war. "Das hätten wir ausbaufähig gesehen." Allerdings sei es auch nachvollziehbar, dass Entscheidungen letztendlich von der Politik getroffen werden sollten.

Das Wiener Klimagesetz geht Mitte September in Begutachtung. Einen Termin für die Beschlussfassung im Landtag gibt es noch nicht. (APA/bearbeitet von ank)

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