Die große Koalition hat mit dem Kompromiss zur Grundrente einen großen Streitpunkt überwunden. Die Spitzen von SPD und Union hatten sich am Wochenende auf eine gemeinsame Lösung im seit Monaten schwelenden Streit gefunden. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Grundrenten-Kompromiss.
Worum geht es bei der Grundrente genau?
Im Koalitionsvertrag der GroKo wurde festgehalten, dass Menschen, die 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, zehn Prozent über der Grundsicherung (früher Sozialhilfe) liegen sollten. Während im Koalitionsvertrag eine Bedürftigkeitsprüfung vorgesehen ist, wollte die SPD eine bedingungslose Grundrente ohne Prüfung.
Hier gab es bis zuletzt Streit: Die Union hatte monatelang weiter auf die Bedürftigkeitsprüfung bestanden, die SPD wies die Forderung zurück. Mit einer nun beschlossenen Einkommensprüfung, welche die Bedürftigkeitsprüfung ersetzt, wurde ein Kompromiss gefunden.
Wer soll die Grundrente erhalten?
Zwischen 1,2 und 1,5 Millionen Bezieher kleiner Renten sollen den Rentenaufschlag ab 2021 bekommen - wenn sie 35 Jahre mit Beiträgen aus Arbeit, Pflege oder Erziehung aufweisen. Gezahlt werden soll er bis zu einem Einkommen zuzüglich Rente und Kapitalerträgen von 1.250 Euro bei Alleinstehenden und 1.950 Euro bei Paaren. Voraussetzung zum Erhalt der Sozialleistung ist eine eingehende Einkommensprüfung, die durch einen Datenaustausch zwischen Rentenversicherung und Finanzämtern erfolgen soll.
Wie wird sie berechnet?
Mit der Grundrente werden die Entgeltpunkte aufgewertet, mit denen die Rente insgesamt errechnet wird. Ein Durchschnittsverdiener bekommt pro Jahr einen solchen Punkt, und für jeden Punkt gibt es derzeit im Westen 33,05 Euro Rente und im Osten 31,89 Euro. 30 bis 80 Prozent des Durchschnittseinkommens entsprechen 0,3 bis 0,8 Entgeltpunkten im Jahr. Grundrente bedeutet nun, dass die Entgeltpunkte bei all jenen erhöht werden, die im Schnitt der 35 Jahre nur zwischen 0,3 und 0,8 Punkte pro Jahr angesammelt haben. Genaugenommen werden sie für 35 Jahre verdoppelt, allerdings nur auf maximal 0,8 Punkte pro Jahr. Der so berechnete Rentenaufschlag wird dann aber in einem weiteren Schritt verringert, um 12,5 Prozent - das soll gewährleisten, dass jene, die mehr eingezahlt haben, auch mehr herausbekommen.
Was bedeutet das zum Beispiel?
Eine Friseurin mit 40 Jahren Lohn auf einem Niveau von 40 Prozent des Durchschnitts kommt im Schnitt auf 0,4 Entgeltpunkte pro Jahr. Die monatliche Rente beträgt 528,80 Euro. Der nach dem beschrieben Verfahren errechnete Grundrenten-Zuschlag liegt bei 404,86 Euro. Insgesamt kommt die Frau also auf 933,66 Euro. In vielen Fällen dürfte der Zuschlag aber deutlich darunter liegen.
Bekommen alle nach diesem Muster die Grundrente?
Nein - denn vorher greift die Einkommensprüfung. Um den vollen Rentenaufschlag zu erhalten, darf das monatliche Einkommen nicht über 1.250 Euro bei Alleinlebenden, bei Paaren über 1.950 Euro liegen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, hinzugerechnet werden der steuerfreie Anteil der eigenen Rente und Kapitalerträge. Aber es soll nicht so sein, dass bei 1.251 Euro auf einen Schlag gar keine Grundrente mehr fließt. Über diesen Grenzen liegende Einkommen werden bis zu einem noch festzulegenden Prozentsatz auf die Grundrente angerechnet. Konkret: Bei einem Einkommen bis 1.300 Euro und einem Grundrentenanspruch von 60 Euro werden 50 Euro des Einkommens angerechnet. Falls dies beispielsweise zu einem Prozentsatz von 40 Prozent geschieht, würde der Rentenaufschlag um 20 auf 40 Euro sinken.
Muss man die Grundrente beantragen?
Nein. Sie soll automatisch durch die Rentenversicherung berechnet werden. Die nötigen weiteren Daten für die Einkommensprüfung sollen von den Finanzämtern kommen. Dazu muss ein entsprechender Datenaustausch neu aufgebaut werden. "Das ist voraussetzungsvoll, das ist neu, dass wir diesen Datenaustausch organisieren, und das ist auch ambitioniert", sagt
Welche Kosten wird sie im Haushalt verursachen?
Die Kosten für die Grundrente belaufen sich voraussichtlich auf 1 bis 1,5 Milliarden Euro. Flankierend will die Koalition einen Freibetrag beim Wohngeld im Volumen von etwa 80 Millionen Euro einführen, damit der Rentenaufschlag nicht durch eine Kürzung des Wohngeldes aufgefressen wird.
Was wurde im Grundrenten-Kompromiss zusätzlich noch beschlossen?
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll vorübergehend sinken - befristet bis Ende 2022 von 2,5 auf 2,4 Prozent. Bereits beschlossen war aber, dass er danach wieder auf 2,6 Prozent steigt.
Bei Geringverdienern mit einem Monatseinkommen bis 2.200 Euro brutto soll der Förderbetrag für Betriebsrenten von maximal 144 Euro auf 288 Euro verdoppelt werden. Betriebsrentner sollen zudem in Höhe von insgesamt 1,2 Milliarden Euro bei den Krankenkassenbeiträgen entlastet werden.
Um die Attraktivität von Mitarbeiter-Kapitalbeteiligungen zur Vermögensbildung zu erhöhen, soll der steuerfreie Höchstbetrag von 360 Euro auf 720 Euro steigen.
Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau soll ein Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien von bis zu 10 Milliarden Euro aufgelegt werden.
Wie fallen die Reaktionen auf den Kompromiss aus?
Mitglieder der GroKo beurteilten den Kompromiss positiv. So lobte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im ARD Morgenmagazin den erzielten Durchbruch mit den Worten: "Wir haben eine Grundrente, die ihren Namen auch verdient."
CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer würdigte die Grundrente als wichtigen Beitrag im Kampf gegen die Altersarmut. Man habe nach langen Verhandlungen einen dicken Knoten durchschlagen und eine auch für die CDU vertretbare Lösung gefunden. Das sah auch CSU-Chef Markus Söder so: "Die Kuh ist vom Eis", sagte der bayerische Ministerpräsident. Gleichzeitig lobte er die große Koalition: "Damit ist aus meiner Sicht auch die Halbzeitbilanz der GroKo abgerundet, und zwar perfekt abgerundet. Aus meiner Sicht gibt es jetzt auch keinen Grund mehr, über den Fortbestand zu diskutieren."
Kritik gibt es vonseiten der Opposition. So warf FDP-Chef Christian Lindner den Unionsparteien vor, sich beim Kompromiss zur Grundrente von der SPD über den Tisch ziehen zu lassen. Lindner sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Aus der Idee der Grundrente ist eine Willkürrente geworden: Es fließt Steuergeld, wo im Einzelfall gar keine Bedürftigkeit vorliegt. Wer weniger als 35 Jahre gearbeitet hat, fällt durch den Rost."
Aber auch aus den Reihen der GroKo-Parteien gibt es Unzufriedenheit. Über den Kompromiss bezüglich der Bedürftigkeitsprüfung zeigen sich Teile des CDU-Wirtschaftsflügels nicht erfreut. Der Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand der Unionsfraktion im Bundestag, Christian von Stetten, sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Die Parteivorsitzenden haben gestern im Koalitionsausschuss beschlossen, die getroffenen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zu brechen, um die Koalition über den SPD-Parteitag hinaus zu retten. Das wird ja immer verrückter in Berlin."
Bei der SPD gab es Kritik bei einigen Parteilinken. Der SPD-Sozialpolitiker Karl Lauterbach sprach in der "Welt" von einer enttäuschenden "Minimallösung". (mgb/dpa)
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