Wahlschein verloren - was tun?
Auch wichtig: Die reguläre Frist für den Briefwahlantrag ist der 21.Februar um 15 Uhr. Die Stimmabgabe per Brief muss dann spätestens am 23.Februar bis 18 Uhr im Wahlamt angekommen sein. Wer generell keine Wahlbenachrichtung erhalten hat, sollte schnell beim Wahlamt nachfragen.