Richtig wählen bei der Nationalratswahl: Was bei der Stimmvergabe alles erlaubt ist und was nicht, erfahren Sie hier in unserer Übersicht.

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  • Wählerwille muss klar erkennbar sein
  • Stimmensplitting ist nicht erlaubt
  • Es dürfen nur eine Partei und Vorzugsstimmen-Kandidaten derselben Partei gewählt werden

Am 15. Oktober 2017 finden die vorgezogenen Nationalratswahlen statt. Worauf Sie bei Ihrer Stimmvergabe achten müssen und wie Sie richtig wählen, haben wir für Sie zusammengefasst.

Bei der Nationalratswahl werden grundsätzlich Parteilisten gewählt, dabei werden für jeden Regionalwahlkreis eigene Stimmzettel ausgegeben.


Aktuelle Infos zur Nationalratswahl

Insgesamt vier Wahlmöglichkeiten pro Person

Insgesamt haben Sie bei der Nationalratswahl eine Parteistimme sowie bis zu drei Vorzugsstimmen.

Dabei haben Sie mehrere Möglichkeiten, Ihren Wählerwillen auf dem Stimmzettel auszudrücken.

Als "mustergültig" ausgefüllt gilt ein Stimmzettel mit zwei Kreuzchen und zwei mit Namen oder Nummer eingetragenen Vorzugskandidaten.

Kreuzen Sie zunächst die von Ihnen gewählte Partei an.

Unter den Parteikästchen können Sie Ihre erste Vorzugsstimme vergeben. Dazu tragen Sie den Namen oder die Nummer Ihres Vorzugsstimmen-Kandidaten auf Bundesebene ein.

Darunter können Sie Ihre zweite Vorzugsstimme für Ihren Kandidaten auf Landeswahlkreis-Ebene ebenfalls mit Name oder Nummer eintragen.

Ihre dritte Vorzugsstimme können Sie auf der Ebene für den Regionalwahlkreis durch Ankreuzen vergeben.

Sie können Ihre Stimme jedoch auch auf andere Weise vergeben, solange Ihr Wählerwille klar erkennbar ist. Die Partei kann auch durch einen Haken markiert werden oder Sie kreisen Ihre gewünschte Partei bei der Listennummer, der Kurzbezeichnung oder beim langen Parteinamen ein.

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Insgesamt haben Sie bei der Nationalratswahl eine Parteistimme sowie bis zu drei Vorzugsstimmen. © www.help.gv.at

Wählerwille nicht nur durch Ankreuzen ausdrückbar

Zudem dürfen Sie die Partei oder deren Listennummer auch selbst auf den Stimmzettel schreiben.

Als gültig gilt ein Stimmzettel ebenfalls, auf dem alle Parteien und Kandidaten, denen Sie nicht Ihre Stimme geben wollen, klar erkennbar durchgestrichen werden.

Ein Umschlag in dem mehrere amtliche Stimmzettel enthalten sind, zählt dann als eine gültige Stimme, wenn auf allen die gleiche Parteiliste gewählt wurde.

Eine weitere Möglichkeit, gültig zu wählen: nur die Vorzugsstimmen vergeben. In diesem Fall, wählen Sie automatisch die Partei, zu der die gewählten Kandidaten und Kandidatinnen gehören.

Vorsicht bei Vergabe der Vorzugsstimmen

Ungültig wird Ihr Stimmzettel jedoch, wenn Sie Ihre Vorzugsstimmen an Kandidaten unterschiedlicher Parteien vergeben.

Achten Sie bei der Vergabe der Vorzugsstimmen darauf, dass Sie sowohl Bundes- und Landes-Vorzugskandidaten in die richtige Partei-Spalte eintragen. Steht der Name oder die Listennummer in der falschen Spalte, ist Ihr Stimmzettel ungültig.

Gibt es mehrere Kandidaten mit dem gleichen Namen, müssen Sie erkennbar machen, wer gemeint ist. Sie können dazu beispielsweise den Vornamen, Reihungsziffer, Geburtsjahr die Adresse oder den Beruf der von Ihnen präferierten Person dazuschreiben.

Wann ist ein Wahlzettel definitiv ungültig?

Ungültig wird Ihre Stimme auf jeden Fall, wenn Sie einen falschen Stimmzettel abgeben. Dazu zählen Stimmzettel aus einem andren Regionalwahlkreis, ein gefälschter Stimmzettel oder ein Zettel von einer früheren Wahl.

Ebenso wird Ihr Stimmzettel ungültig, wenn Ihr Wählerwille nicht eindeutig zu erkennen ist - also wenn Sie nichts ankreuzen, mehrere Parteien ankreuzen oder der Stimmzettel zerrissen oder unleserlich ist.

Geben Sie eine Partei oder einen Vorzugsstimmen-Kandidaten an, der nicht in Ihrem Wahlkreis kandidiert, wird Ihr Stimmzettel ebenfalls ungültig.

Versenden Sie ein leeres Wahlkuverts, geben Sie eine ungültige Stimme ab.

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