Der Wahlsieg der FPÖ ist gleichbedeutend mit einer politischen Zäsur in Österreich. Doch wie geht es im Anschluss an die Nationalratswahl konkret weiter? Ein Überblick.
Nach der Nationalratswahl sind Parteien und Bundespräsident am Zug. Auf parteiinterne Beratungen folgen nämlich Gesprächstermine der Obmänner und -frau in der Hofburg. Am Mittwoch wird Bundespräsident
Allerdings ist auch die Wahl selbst noch nicht zur Gänze beendet. Das vorläufige Endergebnis, das in der Nacht auf Montag veröffentlicht wurde, weist noch eine Schwankungsbreite von 0,4 Prozentpunkten auf. Schließlich werden am heutigen Montag sowie am Donnerstag noch weitere Wahlkarten ausgezählt. Dann gibt es das vorläufige Endergebnis. Das endgültige (amtliche) Endergebnis stellt die Bundeswahlbehörde dann am 16. Oktober fest.
Regierung bleibt im Amt, bis eine neue steht
Wie üblich wird die Bundesregierung mit Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) an der Spitze Van der Bellen ihre Demission anbieten. Am Mittwoch wird der Bundespräsident sie entheben und anschließend mit der Weiterführung der Verwaltung betrauen. Sie bleibt dann im Amt, bis eine neue Regierung steht.
Anschließend führt der Bundespräsident Gespräche mit den Spitzenkandidaten und -kandidatinnen aller Parteien. Sie werden in der Reihenfolge ihres Wahlergebnisses in die Hofburg eingeladen - den Anfang wird also FPÖ-Parteiobmann
Üblicherweise betraut der Bundespräsident anschließend den Spitzenkandidaten oder die Spitzenkandidatin der stärksten Partei mit der Regierungsbildung. Dieser Auftrag ist - anders als etwa die Ernennung des Bundeskanzlers durch den Bundespräsidenten - nicht in der Verfassung festgelegt, sondern gelebte Praxis. Unklar ist, wie Van der Bellen nach dem Wahlsieg der FPÖ vorgehen wird, hat er doch in der Vergangenheit verlauten lassen, Parteichef Kickl in diesem Fall nicht automatisch einen Regierungsbildungsauftrag zu erteilen. Wen er beauftragen wird, hat er auch in seiner Rede am Wahlsonntag offen gelassen, und betont, darauf achten zu wollen, dass die Grundpfeiler der liberalen Demokratie bei der Regierungsbildung respektiert werden.
Konkreter Termin am 24. Oktober
Anschließend finden Sondierungsgespräche zwischen den Parteien statt. Dabei wird ausgelotet, zwischen welchen Parteien, die miteinander über eine Mehrheit im Nationalrat verfügen, eine Zusammenarbeit möglich ist. Minderheitsregierungen sind zwar grundsätzlich möglich, kamen in Österreich seit Anfang der 1970er-Jahre aber nie vor. Sind die Gespräche erfolgreich, wird ein Regierungsprogramm erstellt.
Der neue Bundeskanzler schlägt dem Bundespräsidenten dann seine Regierungsmitglieder vor. Wenn dieser den Vorschlag annimmt, wird die neue Bundesregierung angelobt. Bisher dauerte es durchschnittlich etwa zwei Monate, bis eine neue Regierung feststand. Unsicher bleibt, ob Van der Bellen Kickl als Bundeskanzler angeloben würde.
Einen konkreten Termin gibt es mit dem 24. Oktober für die konstituierende Sitzung des neuen Nationalrates. Bis dahin bleibt er in seiner aktuellen Besetzung im Amt, Sitzungen hält er nach der Wahl üblicherweise keine ab. In der ersten Nationalratssitzung werden die Abgeordneten angelobt und u.a. die drei Präsidenten oder Präsidentinnen des Nationalrats gewählt. Die Klubbildung im Nationalrat muss spätestens einen Monat nach der konstituierenden Sitzung bekanntgegeben werden. (APA/bearbeitet von fte)
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