Was genau regelt eigentlich das österreichische Wahlgesetz? Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Wenn am 15.Oktober ein neuer Nationalrat gewählt wird, ist genau geregelt, ab wann eine Stimme zählt und wie die Stimmen auf Mandate umzulegen sind.
Es greift das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates. Es enthält 129 Paragraphen und regelt seit 1992 sämtliche Belange im Zusammenhang mit der Wahl für die Zusammensetzung des Nationalrats.
Wer darf wählen? Und wer nicht?
Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, die mindestens 16 Jahre alt sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Als Ausschließungsgrund gilt zum Beispiel eine rechtskräftige Verurteilung durch ein inländisches Gericht wegen Hochverrats, Mordes oder wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz von 1947 (Tatbestand der Wiederbetätigung).
Wer bei explizit genannten Vergehen eine unbedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr ausfasst - oder wegen einer anderen mit Vorsatz begangenen Straftat fünf Jahre unbedingt, kann gerichtlich vom Wahlrecht ausgeschlossen werden.
Der Ausschluss vom Wahlrecht beginnt mit Rechtskraft des Urteils und endet, sobald die Strafe vollstreckt ist.
Aktives und passives Wahlrecht
Das aktive Wahlrecht bestimmt, wer bei der Wahl seine Stimme abgeben darf. Das passive Wahlrecht hingegen regelt, wer zur Wahl antreten darf.
Bei der Nationalratswahl kann jeder österreichische Staatsbürger kandidieren, der mindestens 18 Jahre alt ist und nicht durch eine gerichtliche Verurteilung als Kandidat auszuschließen ist.
Eine Partei darf in allen neun Bundesländern kandidieren, sobald sie die Unterstützungserklärungen von drei Parlamentariern (Abgeordneten) erhalten hat. Es ist aber auch möglich, nur in einzelnen Bundesländern zu kandidieren.
Für jedes Bundesland gibt es eine bestimmte Anzahl von Unterstützungserklärungen, die dafür erreicht werden muss. Für eine bundesweite Kandidatur sind 2.600 Unterstützungserklärungen notwendig. Im Burgenland und Vorarlberg sind es 100, in Kärnten 200, in Salzburg 200, in Tirol 200, in Oberösterreich und der Steiermark 400, in Wien und Niederösterreich 500.
Stimmzettel, Wahlkarte und Briefwahl
Nach Erbringen eines Identitätsnachweises kann jeder Wahlberechtigte am Wahltag im zuständigen Wahllokal seines Wahlsprengels seine Stimme mittels Stimmzettel abgeben.
Gewählt werden kann auch mit einer Wahlkarte. Diese muss bei der Gemeinde oder beim Magistrat beantragt werden. Mit der Wahlkarte ist der Wähler nicht an ein bestimmtes Wahllokal gebunden, sondern kann in jedem Wahllokal - so es Wahlkarten annimmt - seine Stimme abgeben.
Es ist zudem möglich, mit einer Wahlkarte im In- und Ausland mittels Briefwahl seine Stimme abzugeben.
Wann ist der Stimmzettel gültig?
Ein Stimmzettel ist dann gültig, wenn eindeutig zu erkennen ist, welche Partei der Wähler wählen wollte. Dazu kann ein Kreuz oder anderes Zeichen in den vorgesehenen Kreis geschrieben werden.
Ein Stimmzettel ist auch dann gültig, wenn eine Partei unterstrichen oder auf eine andere Weise eindeutig gekennzeichnet ist - oder alle Parteien bis auf eine durchgestrichen werden.
Bei der Vergabe von Vorzugsstimmen ist zu beachten, dass in Österreich kein "Stimmensplitting“ erlaubt ist. Das bedeutet: Die Person, der man seine Vorzugsstimme gibt, muss auch der gewählten Partei angehören. Trifft das nicht zu, wird nur die angekreuzte Partei gezählt.
Die Bundeslisten der Parteien im Überblick:
- SPÖ
- ÖVP
- FPÖ
- Grüne
- NEOS
- Liste Pilz
Was ist das Verhältniswahlrecht?
Bei der Nationalratswahl gilt das Verhältniswahlrecht, auch Proporz genannt. Die Mandate werden dabei verhältnismäßig nach der Verteilung der Wählerstimmen vergeben.
Dazu wird das gesamte österreichische Bundesgebiet in Wahlkreise eingeteilt. Es gibt neun Landeswahlkreise - die Bundesländer - und 39 Regionalwahlkreise. Die 183 Nationalratsmandate werden auf diese Wahlkreise aufgeteilt.
Mit sieben Mandaten ist das Burgenland der kleinste Landeswahlkreis. Niederösterreich ist mit 36 Mandaten der größte.
Die Mandatsverteilung auf die Parteien nach der Wahl erfolgt dann in drei Ermittlungsphasen.
Gibt es eine Wahlpflicht?
In Österreich herrscht seit 1992 für die Nationalratswahl keine Wahlpflicht mehr. Diese wurde 1992 aufgehoben.
1994 fand die erste Nationalratswahl ohne Wahlpflicht statt.
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