Am heutigen 29. September tritt Österreich zur Nationalratswahl 2013 an. Doch welche Parteien stehen überhaupt zur Wahl? Mit welchen Wahlprogrammen möchten sie Wähler gewinnen? Und wie kommen diese Wähler überhaupt zu einer gültigen Stimme? Wir haben für Sie den idealen Fahrplan zur Wahl zusammengestellt, damit Ihre Stimme genau dort ankommt, wo sie sein soll.

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Österreich hat als erstes Land der Europäischen Union das aktive Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt. An der Nationalratswahl dürfen sich daher alle österreichischen Staatsbürger ab Vollendung des 16. Lebensjahrs beteiligen - sofern sie keine schweren Straftaten begangen haben und ihnen dieses Recht deshalb Straftaten entzogen wurde. In der Regel erfolgt die Stimmabgabe im Wahllokal der Gemeinde, in der der Wähler seinen Hauptwohnsitz gemeldet hat. Es gibt aber neue Regelungen, um all jenen die Stimmabgabe zu ermöglichen, die am Wahltag ihr Wahllokal nicht aufsuchen können. Die Stimmabgabe bleibt aber freiwillig.

Die Wahlkarte

Wer am Wahltag nicht persönlich in seinem Wahllokal erscheinen kann, weil er krank oder nicht vor Ort ist, hat die Möglichkeit, ab acht Wochen vor dem Wahltag bei seiner Gemeinde eine Wahlkarte zu beantragen. Dazu muss er sich bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltermin schriftlich oder mündlich an das Rathaus seiner Gemeinde wenden und seine Identität durch einen Lichtbildausweis oder dessen Kopie nachweisen.

Im Ausland kann man die Wahlkarte auch in einer österreichischen Botschaft oder einer Vertretung des Bundesheeres beantragen. Frühestens drei Wochen vor der Wahl bekommt man die Wahlkarte, den Stimmzettel, ein Informationsblatt und ein verschließbares Briefkuvert von der Gemeinde zugeschickt. Wenn man keinen festen Wohnsitz hat oder angeben möchte, kann man sich die Wahlkarte auch an ein Postamt im In- oder Ausland schicken lassen.

Besuch von der "fliegenden Wahlkommission"

Wer aus gesundheitlichen Gründen oder Gebrechlichkeit nicht mehr seine Wohnung oder sein Haus verlassen kann, wird von einer sogenannten "fliegenden Wahlkommission" zu Hause oder im Krankenhaus besucht, wenn er vorher einen Antrag in seinem Rathaus gestellt hat. Diese Regel gilt auch für österreichische Häftlinge, denen das Wahlrecht nicht entzogen wurde.

Die Behörden bitten in diesem Zusammenhang dringend um Bekanntgabe, falls durch Gesundung oder vorzeitige Haftentlassung ein Aufsuchen des Wahllokals doch wieder möglich geworden ist.

Stimmabgabe in einem anderen Wahllokal

Wer sich am Wahltag innerhalb Österreichs, aber nicht in seiner Heimatgemeinde befindet, braucht eine Wahlkarte, wenn er wählen möchte. Unter Vorlage dieser Wahlkarte ist die Stimmabgabe in jedem österreichischen Wahllokal möglich.

Briefwahl

Wer im Inland nicht von der "fliegenden Wahlkommission" besucht werden möchte oder sich im Ausland befindet, kann per Post wählen. Dazu braucht er die Wahlkarte und den amtlichen Stimmzettel. Zusätzlich muss er oder sie eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben, mit der glaubhaft versichert wird, dass es sich um eine von anderen Personen unbeeinflusste Stimmabgabe handelt. Der Stimmzettel muss am Wahltag bis spätestens 17 Uhr im zuständigen Wahllokal eingetroffen sein. Die Portokosten übernimmt der Bund.

Unterstützung in der Wahlkabine

In der Regel füllt man den Stimmzettel in der Wahlkabine unbeobachtet und allein aus. Sollte jemand aufgrund einer Körper- oder Sinnesbehinderung nicht in der Lage sein, seinen Zettel alleine auszufüllen, kann er sich in der Wahlkabine von einer Person seines Vertrauens helfen lassen. Dieser Vorgang wird dann amtlich registriert.

Wahlschablonen für Blinde und Sehbehinderte

Alle österreichischen Wahllokale sind ausreichend mit sogenannten Wahlschablonen ausgestattet. Diese Wahlschablonen ermöglichen blinden oder stark sehbehinderten Menschen die Stimmabgabe.

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