Der geplante "Familienbonus Plus" soll Familien unterstützen und die Steuerlast erleichtern. Doch noch sind viele Frage offen. Geringverdiener könnten weniger profitieren als gedacht.
Der von der ÖVP-FPÖ-Koalition geplante "Familienbonus Plus" soll die Steuerlast pro Kind und Familie um 1.500 Euro senken.
Der Bonus ist nicht als Freibetrag gedacht, der die Steuerbemessungsgrundlage reduziert, sondern als Absetzbetrag, der die Steuerschuld verkleinert, und soll den Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit der Betreuungskosten ersetzen. Greifen wird das nur bei Steuerpflichtigen.
Zahlreiche Detailfragen sind bei diesem Vorhaben allerdings noch offen. Unbeantwortet bleibt etwa, ob - und wie - der Bonus (im Regierungsprogramm "Abzugsbetrag" genannt) zwischen den Elternteilen teilbar ist.
Geklärt werden muss auch noch, ob es möglicherweise einen "Deckel" (eine Begrenzung der Leistung ab einer bestimmten Anzahl an Kindern) gibt.
Unklar ist weiterhin, inwiefern der Bonus Niedrigverdienern zu Gute kommt. Im Regierungsprogramm heißt es: "Der 'Familienbonus Plus' ist nicht negativsteuerfähig."
Alleinerzieher profitieren kaum
In der ÖVP verwies man angesichts von Kritik, Geringverdiener (und damit meist Alleinerzieher) würden daher von den Plänen nicht bzw. wenig profitieren, dass die 1.500 Euro Abzugsbetrag sehr wohl auch die Steuerlast von geringen Einkommen reduzieren würden.
Sollte der Bonus aber tatsächlich nicht negativsteuerfähig sein, so würde das Modell die Steuerlast von gering Steuerpflichtigen lediglich auf null drücken.
Geringverdienern würde das aber weniger bringen als jenen mit höheren Einkommen: Hat jemand beispielsweise nur eine jährliche Einkommens-Steuerlast von 500 Euro, so kann er die 1.500 Euro Abzugsbetrag nicht in ganzer Höhe abschöpfen.
Personen, die aufgrund ihres geringen Einkommens keine Einkommenssteuer zu zahlen haben, fallen um den Bonus komplett um.
Fix ist, dass der Bonus bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gelten soll, sofern Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und das Kind in Österreich lebt.
Die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten (bis maximal 2.300 Euro) war bisher nur bis zum zehnten Lebensjahr möglich. Kostenabschätzungen für dieses Vorhaben gibt es seitens der künftigen Koalitionsregierung noch keine.
Im Wahlprogramm der ÖVP war der Steuerbonus für Kinder mit zwei Mrd. Euro Gesamtkosten veranschlagt worden. © APA
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