Seit dem Vertrag von Lissabon hat das Europäische Parlament mehr Befugnisse. Bei der bevorstehenden EU-Wahl entscheidet der Wähler daher nicht nur über seine Vertreter im Europäischen Parlament. Er bestimmt auch über den nächsten Kommissionspräsidenten und welche Richtung Europa künftig einschlagen wird.
751 Abgeordnete werden die Interessen aller EU-Bürger nach der Wahl im Europäischen Parlament vertreten. Österreich gehört mit 18 Abgeordneten zu den mittelgroßen Ländern. Organisiert sind die Volksvertreter in europäischen Parteien mit länderübergreifenden Parteiprogrammen, die ähnliche politische Strömungen der einzelnen Mitgliedsländer in sich vereinen. Derzeit setzt sich das Europäische Parlament aus sieben Fraktionen zusammen, deren größte die EVP (Europäische Volkspartei) mit 275 Abgeordneten ist, gefolgt von der S&D (Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten für Europa) mit 195 Abgeordneten.
Welche Aufgaben hat das Europäische Parlament?
Das Europäische Parlament als direkt gewähltes Organ der EU befasst sich vorrangig mit der Mitgestaltung von Gesetzen, die in allen Mitgliedsstaaten Gültigkeit haben und somit direkt auf das Leben jedes EU-Bürgers wirken. Zu den wichtigsten Aufgaben der nächsten Jahre gehört die Schaffung von Rahmenbedingungen zur Sicherung der Stabilität der gemeinsamen Währung. Außerdem die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zum Erhalt der sozialen Sicherheit und zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Die Vorschläge dafür werden von den Abgeordneten in einzelnen Ausschüssen ausgearbeitet; im Plenum wird später darüber abgestimmt. Das Europäische Parlament ist aber auch zuständig für den gesamten Haushalt der EU, die Ernennung der Kommission, für Außenpolitik und Menschenrechte.
Wie ist die Wahl in Österreich organisiert?
Die Europawahl wird in den einzelnen Mitgliedstaaten so durchgeführt, wie es die EU-Bürger von anderen Wahlen in ihren Heimatländern gewohnt sind. In Österreich findet die Wahl daher an einem Sonntag statt: am 25. Mai 2014. Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben - auch jene, die im Ausland wohnen. Diese Auslandsösterreicher müssen sich jedoch aktiv ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Leben sie in einem EU-Mitgliedstaat, so können sie außerdem entscheiden, ob sie ihre Stimme für Österreich oder für das Land abgeben wollen, in dem sie leben.
Die Wahl selbst funktioniert einfach: ausgestattet mit einem Personalausweis gibt man seine Stimme im zuständigen Heimat-Wahllokal ab. Ist man am Wahltag verreist, so besorgt man sich zuvor eine Wahlkarte, die man in jedem Wahllokal abgeben kann. Und natürlich gibt es auch bei der Europawahl die Möglichkeit einer Briefwahl. Alle Informationen und Fristen hat das Innenministerium auf seiner Website zusammengefasst.
Zur Wahl stehen auch bei der Europawahl Listen oder unabhängige Kandidaten, die nach dem Verhältniswahlrecht ins Europäische Parlament einziehen. Mit Vorzugsstimmen können einzelne Kandidaten zudem innerhalb ihrer Liste höher gereiht werden. Der Vertrag von Lissabon hat den Stimmen der Wähler bei Europawahlen ein größeres Gewicht eingeräumt und die direkte Demokratie in Europa gestärkt. Nun liegt es beim einzelnen Wähler, von diesem Recht Gebrauch zu machen und Europa aktiv mitzugestalten.
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