Mit 20,8 Prozent ist die AfD im kommenden Bundestag die stärkste Oppositionspartei. AfD-Chefin Alice Weidel erklärte, mit den 152 Bundestagssitzen ließe sich bereits sehr viel bewegen. Wie viel Einfluss besitzt die AfD nun im Bundestag konkret?

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20,8 Prozent hat die Alternative für Deutschland bei der aktuellen Bundestagswahl erhalten. Es ist das historisch beste Ergebnis der AfD bei einer bundesweiten Wahl. Auch wenn die AfD nicht regieren kann, weil keine der anderen Parteien mit ihr koalieren möchte, hat die AfD damit deutlich mehr Einfluss bekommen als zuvor.

Zum einen wird es für die künftige Bundesregierung schwierig sein, Verfassungsänderungen durch den Bundestag zu bekommen. Eine Zweidrittelmehrheit von Union, SPD und Grünen besteht nicht. Die Linke und die AfD verfügen also über eine gemeinsame Sperrminorität. Eine Reform der Schuldenbremse wäre somit nicht ohne die Zustimmung von Linke oder AfD möglich. Für die Aufrüstung der Bundeswehr und weitere Ukraine-Hilfen wäre eine Reform allerdings wichtig – Auch wenn die Union bisher erklärt hat, keine Reform der Schuldenbremse anzustreben.

Mehr Redezeit und mehr Mitarbeiter

"Je größer die Fraktion, umso mehr Redezeit erhält sie und umso mehr Abgeordnete können ans Mikrofon treten", so heißt es auf der Seite des Bundestages. Da sich die Anzahl der Abgeordneten der AfD beinahe verdoppelt hat von 83 auf 152 Mandate, wird sich auch die Redezeit für AfD-Abgeordnete deutlich erhöhen.

Zusätzlich werden für die neuen Abgeordneten der AfD auch neue Mitarbeiter für die Bundestagsbüros und die Büros im Wahlkreis eingestellt. Das bedeutet mehr Geld für die Partei, mehr Mittel für die Fraktion, die davon Referenten einstellen kann und letztlich mehr Sichtbarkeit.

Staatliche Unterstützung für politische Stiftungen

Seit 2017 betreibt die AfD ihre eigene Stiftung so wie andere Parteien auch, etwa die Friedrich-Ebert-Stiftung der SPD oder die Konrad-Adenauer-Stiftung der CDU. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung erhielt zunächst keine staatlichen Zuwendungen, muss nun aber ebenfalls staatlich subventioniert werden.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte der Bundestag 2023 beschlossen, dass parteinahe Stiftungen dann staatlich gefördert werden müssen, wenn die damit verbundene Partei mindestens drei Legislaturperioden lang eine Fraktion im Bundestag stellt. Das ist nach der jetzigen Bundestagswahl der Fall.

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Mehr Geld

Parteien werden außerdem mit Steuergeldern bezuschusst, damit sie in die Bevölkerung hineinwirken können. Seit 1992 erhalten sie keine Wahlkostenrückerstattung mehr nach dem Wahlkampf, sondern eine "permanente staatliche Teilfinanzierung" (Bundesinnenministerium).

Konkret heißt das laut Bundesinnenministerium, dass Parteien 0,83 Euro für jede für sie abgegebene Stimme erhalten sowie 0,45Euro für jeden Euro, "den sie als Zuwendung (Mitglieds- oder Mandatsträgerbeitrag oder rechtmäßig erlangte Spende) erhalten haben." Die AfD hat mit über 10 Millionen Zweitstimmen und zahlreichen Großspenden in Millionenhöhe damit ordentlich finanziellen Rückenwind durch die Bundestagswahl erhalten.

Kein Recht auf Bundestagsvizepräsidenten und Ausschussvorsitzende

Einen Bundestagsvizepräsidenten wird die AfD allerdings trotz fast doppelter Abgeordnetenzahl nicht automatisch erhalten. Dieser muss nämlich von der Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag gewählt werden – also auch mit den Stimmen der anderen Fraktionen. Hierfür fand sich in den vergangenen Legislaturperioden keine Mehrheit unter den Abgeordneten. Zuletzt scheiterte Stefan Keuter im November 2024 als AfD-Kandidat für das Bundestagspräsidium.

Ebenso verhält es sich mit den Ausschussvorsitzenden. Diese werden von den Mitgliedern des Ausschusses gewählt. Traditionell erhält den Vorsitz für den einflussreichen Haushaltsausschuss ein Mitglied der größten Oppositionsfraktion. Aber auch hier ist es unsicher, ob die AfD nun Erfolg hat.

In der vergangenen Legislaturperiode hatte die AfD keinen einzigen Ausschussvorsitz inne, obwohl ihr nach Stärke der Fraktion drei zustehen müssten. Im September vergangenen Jahres entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass die in Teilen rechtsextreme Partei keinen automatischen Anspruch auf die Besetzung der Stelle eines Ausschussvorsitzenden habe.

Korrektur: In einer früheren Version dieses Artikels war zu lesen, dass der Bundesgerichtshof über den Anspruch der AfD auf die Besetzung einer Position entschieden habe. Dies ist falsch. Es war das Bundesverfassungsgericht.

Verwendete Quellen: