Die Präsidentenwahl geht in die nächste Runde: Die Österreicher sollen am 4. Dezember darüber abstimmen, ob der von den Grünen unterstützte Alexander Van der Bellen oder FPÖ-Kandidat Norbert Hofer neuer Präsident wird. Welche Neuerungen bringt der Termin mit sich, was müssen Wähler beachten und welche Kosten verursacht die Verschiebung? Wir haben die wichtigsten Antworten zusammenstellt.

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Die österreichische Bundespräsidentenwahl geht in die nächste Runde – der Wahltermin wird auf den 4. Dezember 2016 verschoben. Das gab Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) am Montagvormittag in einer durchwachsenen Pressekonferenz bekannt. Auf die Frage eines deutschen Journalisten, ob die Verschiebung nicht peinlich sei, antwortete Sobotka, es sei auch "deutscher Kleber" verwendet worden. Es ist diese Form der Flapsigkeit, die dazu führte, dass die Wähler in Österreich nun erneut auf die Geduldsprobe gestellt werden. Denn die Präsidentschaftswahl begleitet seit Anbeginn ein Hauch von Schlampigkeit.

Doch wer ist jetzt eigentlich Schuld an dem Desaster? Wir haben die wichtigsten Antworten zusammengestellt.

Wer hat die Wahlwiederholung und das Chaos zu verantworten?

Die Verantwortung für die Wahl trägt grundsätzlich die im Innenministerium platzierte Wahlbehörde. Deren Leiter, formal und politisch zuständig, ist Innenminister Wolfgang Sobotka. Ausgeführt wird die Wahl von der Sektion 3. Sektionsleiter ist Mathias Vogl, Abteilungsleiter Robert Stein. Offiziell putzt sich das Innenministerium an der Druckerei kbprint.com ab und wirft mangelnde Kontrolle vor.

Was war überhaupt der Grund für die Verschiebung der Wahl?

Die Wahlkarten. Teile davon wiesen Produktionsfehler auf. Anfang September tauchten die ersten defekten Wahlkarten im Rahmen der Bezirkswahl im 2. Wiener Gemeindebezirk auf. (Diese Wahlen müssen ebenfalls wiederholt werden, hierfür ist der Termin der 18. September, Anm..) Doch schon wenige Tage später tauchten die ersten fehlerhaften Kuverts der Präsidentenwahl auf. Zuerst ging man noch von wenigen Hunderten aus, doch dann wurde bekannt, dass auch der Kleber der Karten nicht hält: die Karten gingen auf. Hätte sich die Lasche auf dem Weg zur Wahlbehörde gelöst, wäre die Stimme ungültig Ein offenes Kuvert darf nicht gewertet werden. Das war schließlich der Grund für die Verschiebung.

Wann wird nun die Wahlwiederholung stattfinden, gibt es bereits einen endgültigen Termin?

Am Montagnachmittag wurde der 4. Dezember 2016 als neuer Termin fixiert. Am 15. September wird der Verfassungsausschuss dazu tagen, um das Sondergesetz für die Verschiebung zu beschließen. Sobald der Antrag im Ausschuss abgesegnet ist, wird er am 21. September dem Nationalratsplenum vorgelegt. Danach muss noch der Verfassungsausschuss des Bundes zustimmen. Dann kann das Gesetz Ende September in Kraft treten.

Wie hoch sind die Kosten für die Wahlverschiebung?

Zuzüglich der derzeitigen 12 Millionen Euro Wahlkosten, werden noch einmal 2 Millionen Euro an Kosten für die Verschiebung anfallen.

Wer darf nun wählen? Wird der Wählerkreis erweitert?

Ja, per Gesetz wird ein neues Wählerverzeichnis beschlossen. Das bedeutet, dass bei der Wahl m 4. Dezember alle Personen wählen dürfen, die an diesem Tag die Österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, wahlberechtigt sind bzw. das 16. Lebensjahr abgeschlossen haben.

Kann man auch diesmal wieder mit Wahlkarte wählen?

Diese Option bleibt weiterhin aufrecht. Auch wenn die FPÖ auf eine Reform der Briefwahl drängt, so wird das für die kommende Wahl noch keine Rolle spielen.

Welche Wahlkarten werden für den 4. Dezember verwendet?

Es kommen Karten zum Einsatz, die bereits 2009 verwendet worden sind. Zudem wird der Druckauftrag an die Staatsdruckerei übergeben. Hier ist auch keine europaweite Ausschreibung notwendig, da es sich um eine Ausnahmesituation handelt. Allerdings stellt der Auftrag eine Herausforderung dar: Etwa 1,2 Millionen Kuverts werden benötigt.

Was passiert mit aktuellen Wahlkarten – was mache ich mit meiner Wahlkarte?

Um sicher zu gehen: behalten Sie Ihre Wahlkarte so lange, bis die Wahlverschiebung und der Termin am 4. Dezember gesetzlich fixiert, also im Parlament beschlossen worden sind. Danach können Sie die Karte entsorgen. Für den 4. Oktober werden neue Karten bereitstehen.

Gibt es eigentlich auch Alternativen zur Briefwahl? Wie wird das in anderen Ländern gehandhabt?

In Österreich steckt die Briefwahl noch in den Kinderschuhen. Erst 2007 wurde sie durch eine Verfassungsreform eingeführt. In Großbritannien besteht das Wahlrecht für Auslandsbriten seit 1985. In der Schweiz geben bereits 80 Prozent der Wähler ihre Stimme per Post ab. Eingeführt wurde das Recht auf Briefwahl dort Anfang der 1990er Jahre. Auch in den USA geht der Trend in Richtung Briefwahl. Die Kritik an dem System ist dabei in jedem der Länder laut. Denn eine Manipulation ist nie zu 100 Prozent auszuschließen. Eine Alternative wäre das E-Voting, das aber bekanntermaßen bereits bei den Präsidentschaftswahlen in den USA wiederholt zu Problemen geführt hat. Denkbar ist, dass demnächst eine Reform der Briefwahl durchgeführt wird - wie die Veränderungen aussehen sollen, ist noch nicht klar.

Was passiert nach der Wahl am 4. Dezember?

Theoretisch kann der Bundespräsident zwei Wochen nach der Wahl angelobt werden. Allerdings ist es unwahrscheinlich, dass die Angelobung so knapp vor Weihnachten stattfinden wird – sicher ist aber noch nichts. Das heißt, eine Angelobung könnte sowohl 2016 als auch 2017 stattfinden.

Ist der 4. Dezember fix, oder kann da noch was dazwischenkommen?

Die Wahl könnte natürlich ein weiteres Mal verschoben werden. Sollte sie stattfinden ist auch eine erneute Anfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof möglich.

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