Der erste Wahlgang ist geschlagen, es naht der zweite. Wer darf wählen, wie funktioniert die Briefwahl und was mache ich, wenn ich am 22. Mai nicht in Österreich bin? Fragen und Antworten zur Stichwahl.

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Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind 6,4 Millionen Österreicherinnen und Österreicher ab 16 Jahren.

Wann darf ich meine Briefwahl-Stimme frühestens abgeben?

Laut Gesetz darf man bei einer Stichwahl "frühestens am neunten Tag" nach dem ersten Wahlgang seine Stimme abgeben. Das bedeutet: Man darf frühestens am 3. Mai sein Kreuzerl machen.

Was heißt das für mich als Auslandsösterreicher?

Wer nicht in Österreich lebt, hat mit den Unterlagen für den ersten Wahlgang einen leeren Stimmzettel für die Stichwahl zugeschickt bekommen. Darauf müssen Auslandsösterreicher handschriftlich den Namen ihres Kandidaten eintragen.

Ich lebe im Inland, habe aber auch schon einen zweiten Stimmzettel. Was mache ich damit?

Wer von vornherein Stimmzettel für beide Wahlgänge angefordert hat - etwa, weil er im Mai auf Urlaub fährt - kann auch als im Inland lebender Österreicher den Namen seines bevorzugten Kandidaten auf dem Blatt für die Stichwahl eintragen und verschicken.

Ich verreise und habe noch keinen Extra-Stimmzettel beantragt. Was tun?

Sie können bei Ihrer Gemeinde auch kurzfristig einen Stimmzettel beantragen. Schriftliche Anträge sind bis 18. Mai möglich - auch per Mail und Fax. Persönlich - mündlich, aber nicht telefonisch - können Sie bis 20. Mai eine Wahlkarte beantragen.

Wenn eine von Ihnen bevollmächtigte Person die Wahlkarte persönlich überbringen kann, ist schriftlicher Antrag bis 12:00 Uhr zwei Tage vor dem Wahltag - also ebenfalls bis Freitag, 20. Mai - möglich.

Manche Gemeinden bieten die Option an, online einen Antrag zu stellen. Ob Ihre Gemeinde dabei ist, können Sie auf der Website des Innenministeriums herausfinden.

Wann werden die regulären Briefwahlzettel verschickt?

Ab 3. Mai. Details zum Wählen mit Wahlkarte finden Sie hier.

Wann darf ich meine Wahlkarte frühestens zur Post bringen?

Ebenfalls am 3. Mai. Zuvor übermittelte Briefwahlstimmen werden in die Ergebnisermittlung nicht miteinbezogen. Bei einem Poststempel vom 2. Mai wäre die Wahlkarte ungültig. Das liegt daran, dass das Ergebnis des ersten Wahlgangs erst am 2. Mai amtlich fixiert wird.

Wann sollte ich meine Wahlkarte spätestens abschicken?

Am Tag der Stichwahl müssen die Karten bereits angekommen sein. Wer seine Wahlkarte spätestens am 16. Mai zur Post bringt, hat noch einen kleinen Puffer.

Wann findet die Stichwahl statt?

Das Duell Norbert Hofer gegen Alexander Van der Bellen findet am 22. Mai statt - am vierten Sonntag nach dem ersten Wahlgang.

(ank)

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