Kaum hat sein Wahlkampf begonnen, sieht sich Richard Lugner mit schwerwiegenden Problemen konfrontiert: Das Innenministerium hat den Präsidentschaftskandidaten angezeigt. Es besteht der Verdacht der Bestechung.
Sollte sich dieser Vorwürfe bewahrheiten, könnte das
Der 83-Jährige muss wie seine Kontrahenten bis zum 18. März 6.000 Unterstützer für sich gewinnen, um zur Wahl am 24. April antreten zu können.
Wie zunächst ATV berichtet hatte, erstattete das Innenministerium Anzeige gegen Lugner. Der Sprecher Ministeriums, Karl-Heinz Grundböck, bestätigte im Gespräch mit unserer Redaktion den Verdacht der Bestechung.
Richard Lugner könnte Haftstrafe drohen
Unklar ist im Moment, ob Lugner mit einer Strafe zu rechnen hat: "Wir haben in einer Sachverhaltsdarstellung das Verhalten geschildert und sie zur Klärung der Staatsanwaltschaft Wien vorgelegt", erklärte Grundböck.
Bestechung bei einer Wahl kann mit bis zu einem Jahr Haftstrafe geahndet werden. Die Staatsanwaltschaft wird nun klären, ob der entsprechende Paragraf 265 des Strafgesetzbuches (StGB) auch für das Verfahren zum Sammeln von Unterstützungserklärungen gilt. (af)
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