Eine Sicherheitslücke erlaubt die Beantragung der Wahlkarte für die Bundespräsidentenwahl mit falschen Daten. Verfassungsrechtsexperte Christian Funk spricht von einem möglichen neuen Anfechtungsgrund.

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Dass in Österreich nicht immer alles ganz so genau genommen wird, ist spätestens seit dem ersten Durchgang der Präsidentschaftswahl 2016 bekannt: Diesen hob der Verfassungsgerichtshof wegen zu früher Auszählung der Wahlkarten auf. Doch wer glaubt, dass Falschaussagen, ungenaue Zählungen und ein nicht klebender Kleber schon alles wären: Anfang der Woche wurde bekannt, dass Wahlkarten mit einer falschen Passnummer beantragt werden können. Das zumindest berichten "nzz.at" und die "Salzburger Nachrichten."

Antrag mit falscher Passnummer möglich

Zunächst wurde die Sicherheitslücke in Vorarlberg entdeckt. Das Onlinemagazin "nzz.at" hat recherchiert, dass dort jeder, der Namen und Geburtsdatum einer Person kennt, die Karte beantragen kann, indem er bei der Sicherheitskontrolle eine falsche Passnummer eingibt, und zwar die Fantasie-Musterkennzahl "P1234567".

Sicherheitslücke laut Experten neuer Anfechtungsgrund

Wenig später fanden die "Salzburger Nachrichten" heraus, dass das auch in Linz, der Stadt Salzburg und in Niederösterreich möglich ist. Eine Lücke, die so nicht existieren dürfte, wie auch der Verfassungsrechtsexperte der Uni Linz, Bernd-Christian Funk gegenüber den "Salzburger Nachrichten" bestätigt: "Eigentlich dürfte man beim Antrag nicht mit einer falschen Nummer durchkommen." Denn gerade die Identitätssicherung wurde im Rahmen der Aufhebung der Wahl vom Verfassungsgerichtshof betont. Laut Funk könnte diese Panne also ein neuer Anfechtungsgrund sein.

Jede Gemeinde hat unterschiedliche Sicherheitshürden

Funk kritisiert auch, dass in verschiedenen Gemeinden unterschiedliche Sicherheitshürden gelten würden. Während man in Linz eine Adresse und eine Telefonnummer (diese kann allerdings falsch sein) angeben muss, muss man in Salzburg nicht einmal den Grund für den Antrag der Karte angeben. Dabei dürfe laut Funk eine Wahlkarte nur bei triftigem Grund ausgegeben werden.

Das Innenministerium schiebt die Verantwortung den einzelnen Gemeinden zu: Sie seien für die Identitätsüberprüfung jedes Antragstellers zuständig. "Der Gesetzgeber hat eine weitere Sicherung eingezogen, nämlich, dass die Wahlkarte an diese Person nur eingeschrieben verschickt wird", heißt es aus dem Innenressort. Konkret heißt das: Eine Beantragung heißt noch nicht, dass die Karte auch verschickt wird.

Denn der Antrag muss zunächst von den Mitarbeitern der jeweiligen Gemeinde geprüft werden. Recherchen von "nzz.at" zufolge erfolgen diese Überprüfungen zumindest in den Vorarlberger Gemeinden nur stichprobenartig. Es ist also nicht auszuschließen, dass Karten mit einer falschen Passnummer verschickt werden.

Wer mit dem Gedanken spielt, das auszutesten, dem sei aber vorab gesagt: Wird man erwischt, drohen bis zu 12 Monate Haft.

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