Reihenweise ist bei der Stichwahl zum Bundespräsidenten gegen Gesetze verstoßen worden. Und wer genau hinsieht, muss feststellen: Nicht einmal die Kandidaten Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen wählten korrekt - so wie womöglich Millionen andere Wähler, die ihren Wahlzettel selbst in die Urne warfen.

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Siegessicher posieren sie für die Kameras: FPÖ-Kandidat Norbert Hofer und der von den Grünen unterstützte Alexander Van der Bellen werfen bei der Stichwahl am 22. Mai medienwirksam und im Zeitlupentempo ihre Wahlzettel in die Urnen. Nur: Den Wahlzettel selbst in die Urnen zu werfen, ist ein Verstoß gegen das Wahlgesetz, wie der "Kurier" in einem Bericht feststellt.

Kuvert muss Wahlleiter übergeben werden

Tatsächlich ist im Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 unter §10a (4) genau vorgeschrieben, wie der Wahlvorgang ablaufen muss:

"Der Wahlleiter hat den Wähler anzuweisen, sich in die Wahlzelle zu begeben. Dort hat der Wähler den amtlichen Stimmzettel auszufüllen und ihn in das Wahlkuvert zu legen. Anschließend hat er aus der Wahlzelle zu treten und das Wahlkuvert dem Wahlleiter zu übergeben. Dieser hat das Wahlkuvert ungeöffnet in die Wahlurne zu legen."

Somit ist das hier ein klarer Regelverstoß:

Und das hier auch:

FPÖ könnte erneut anfechten

Wer weiß, wie viele Österreicherinnen und Österreicher auch beim nächsten Wahlgang ihre Zettel selbst einwerfen und sich somit nicht gesetzeskonform verhalten werden? Vermutlich viele.

Wird die FPÖ sich das zunutze machen, um auch die Wahlwiederholung vom 2. Oktober anzufechten? Die Freiheitlichen denken zumindest schon jetzt über eine erneute Anfechtung nach. Es sei "denkbar, dass wir die Stichwahl wieder anfechten, wenn wieder (...) Unregelmäßigkeiten passieren - und diese relevant für das Wahlergebnis sind", sagte FPÖ-Vize Harald Stefan dem "Kurier". (af)

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