Bis zum 6. Juli verhandelt der Verfassungsgerichtshof, ob Österreich seinen neuen Bundespräsidenten noch einmal wählt. Die FPÖ kritisiert vor Gericht erneut massive formalen Mängel.

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Gut eine Woche vor dem geplanten Amtsantritt des neuen Bundespräsidenten hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Verfahren um die Gültigkeit der Wahl fortgesetzt. Dabei haben die Anwälte der rechten FPÖ ihre Anfechtung der Wahl erneut mit den massiven formalen Mängeln bei der Auszählung der Briefwahlstimmen begründet.

"Die Fehler gehen sowohl von der Zahl als auch vom Gewicht über das hinaus, was ein Rechtsstaat bei Wahlen akzeptieren kann", sagte Anwalt Michael Rohregger. So seien 573.000 Briefwahlstimmen nicht vorschriftsmäßig aufbewahrt worden.

Erstaunen über fehlendes Unrechtsbewusstsein

Der Leiter der Bundeswahlbehörde, Robert Stein, sagte, die Aussagen der bisher 67 Zeugen hätten bei ihm "Erstaunen über fehlendes Unrechtsbewusstsein" in einzelnen Bezirkswahlbehörden ausgelöst. Die Vertreterin des designierten Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen erklärte, die Vorgänge hätten keinen Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt.

Das Gericht will bis zum 6. Juli entscheiden, ob die bisher von den Zeugen beschriebenen formalen Fehler Grund für eine Wiederholung der Wahl sind.

Hohe Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung?

Indes steigt die Befürchtung, dass die Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl wiederholt werden muss. Wie die deutsche "Bild"-Zeitung erfahren haben will, schätzen einige Mitglieder der Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit mittlerweile auf "60 bis 70 Prozent".

Als Termin für eine Wiederholung werden angeblich der 25. September oder der 2. Oktober gehandelt. (dpa/ank)  © dpa

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