Auch bei der Wiederholung der Stichwahl zum Bundespräsidenten können österreichische Bürger per Wahlkarte wählen. Die wichtigsten Antworten rund um die Briefwahl.
Schon jetzt können Wahlkarten für die Bundespräsidentenwahl am 4. Dezember beantragt werden. Die "alten" Stimmzettel für den 2. Oktober sind bei der Wiederholung nicht mehr gültig. Sie erfüllen aber einen anderen Zweck.
Ich bin am 4. Dezember nicht da. Wann kann ich meine Wahlkarte beantragen?
Das geht vom 2. Oktober bis zum 30. November, bei einer mündlichen Bestellung bis Freitag, 2. Dezember, um 12:00 Uhr. Beantragt wird die Wahlkarte bei der Heimatgemeinde - persönlich oder schriftlich - per Brief, Fax, E-Mail oder online. Eine telefonische Bestellung ist nicht möglich.
Muss ich einen Grund angeben, wenn ich mit Wahlkarte wählen will?
Ja. Als Gründe gelten etwa Ortsabwesenheit, eine Gehbehinderung oder Bettlägerigkeit. Wer beispielsweise transportunfähig ist oder im Krankenhaus liegt, kann den Besuch einer "fliegenden Wahlkommission" anfordern.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können Ihre Stimme sofort abgeben, wenn Sie Ihre Wahlkarte erhalten haben. In jedem Fall muss die Karte bis zum 4. Dezember um 17:00 Uhr bei einer Wahlbehörde eingelangt sein. Details können Sie auf dem Behörden-Portal help.gv.at nachlesen.
Ich habe bereits eine Wahlkarte beantragt, bin nun aber doch im Land. Was tun?
Seit 1. Jänner 2016 kann die ausgefüllte Wahlkarte am Wahltag in jedem beliebigen Wahllokal während der Öffnungszeiten abgegeben werden. Zuvor war das nur in Wahllokalen des eigenen Stimmbezirks möglich.
Ich wollte am 2. Oktober per Briefwahl wählen und habe meine Wahlkarte noch. Darf ich sie benutzen?
Nein, die "alte" Wahlkarte gilt am 4. Dezember nicht. Sie können sie vernichten. Wenn Sie erneut per Briefwahl abstimmen möchten, müssen Sie eine neue Wahlkarte beantragen.
Ich bin Auslandsösterreicher und habe ein Wahlkarten-Abo. Muss ich mich um etwas kümmern?
Nein, wer ein Abo hat, bekommt seine Unterlagen automatisch zugeschickt.
Ich habe meine Wahlkarte für 2. Oktober schon vor der Verschiebung abgeschickt. Was passiert jetzt damit?
Den Bezirkswahlbehörden zugeschickte Wahlkarten werden bei der Bundeswahlbehörde gesammelt: Sie sind Beweismittel für die Untersuchung der fehlerhaften Wahlkarten.
(ank)
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