Der Auftrag zum Druck neuer Wahlkarten für die Bundespräsidentenstichwahl wird nicht neu vergeben. Die ursprüngliche Firma ist am Zug, einen "Sublieferanten" zu suchen.

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Wackelt der 4. Dezember als Wahltermin nun auch? So wurde befürchtet, nachdem Bedenken laut wurden, dass eine Neuvergabe des Druckauftrages für die Wahlkarten ohne Ausschreibung rechtswidrig sein könnte.

Wie Wolfgang Peschorn, Leiter der Finanzprokuratur, bekanntgab, soll das Prozedere nun so aussehen: Die ursprüngliche Firma kbprint.com soll eine "Ersatzlieferung" erbringen und muss dafür einen "Sublieferanten" suchen. Eine erneute Vergabe des Auftrages werde es nicht geben, sagte Peschorn am Freitag im Gespräch mit der APA: "Wir setzen damit unser Recht aus unserem Auftragsverhältnis durch", sagte er. Man werde die Karten auch nicht neu bestellen, es bestehe schlicht ein Recht auf Ersatz des schadhaften Produktes, das durch den defekten Klebestreifen zur Verschiebung der Wahl auf den 4. Dezember führte.

"Auftragnehmer muss verlässlich liefern"

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) hatte ursprünglich angekündigt, den Auftrag ohne EU-weite Ausschreibung der Österreichischen Staatsdruckerei (OeSD) erteilen zu wollen, da "Gefahr im Verzug" bestünde.

Die Staatsdruckerei, betonte Peschorn nun gegenüber der APA, sei der ursprünglichen Firma nicht als Vertragspartner vorgeschrieben worden. "Das ist grundsätzlich die Entscheidung des Vertragspartners - der uns aber zu fragen hat", so Peschorn. Die Republik werde durchsetzen, "dass der Auftragnehmer verlässlich liefern kann". (af)

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