Muss die Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl zwischen Alexander Van der Bellen gegen Norbert Hofer wiederholt werden? Die Indizien dafür verdichten sich. Bis zum 6. Juli will der Verfassungsgerichtshof entscheiden.
Allem Anschein nach rückt eine Aufhebung der Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl am 22. Mai näher. Das haben Recherchen der "Presse" im Umfeld des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) ergeben.
Kommenden Montag startet der VfGH mit der Anhörung von Zeugen. Diese wird wohl länger dauern als ursprünglich geplant: Statt 50 werden 90 Zeugen vorgeladen, wie VfGH-Sprecher Christian Neuwirth mitteilte.
Befragt werden Mitglieder von Bezirkswahlbehörden. Konkret nannte Neuwirth folgende 20 Bezirke: Bregenz, Freistadt, Gänserndorf, Graz-Umgebung, Hermagor, Hollabrunn, Innsbruck-Land, Kitzbühel, Kufstein, Landeck, Leibnitz, Liezen, Reutte, Schwaz, Südoststeiermark, Villach-Land, Villach-Stadt, Völkermarkt, Wien-Umgebung und Wolfsberg.
Das Höchstgericht muss in den kommenden Wochen entscheiden, ob der Anfechtung der FPÖ Folge zu leisten - und die Wahl zumindest in Teilen zu wiederholen ist oder Stimmen neu auszuzählen sind.
FPÖ-Chef
Unter Höchstrichtern und Regierungsexperten herrsche "Fassungslosigkeit darüber, wie und in welchem Ausmaß sich die Wahlbehörden über die Vorschriften zum Umgang mit den Briefwahlstimmen hinweggesetzt haben", schreibt die "Presse". In einem Fall sollen die Stimmen noch am Sonntag fertig ausgezählt worden sein - auf Anweisung des Bezirkswahlleiters, der die restlichen Mitglieder der Behörde angeblich nicht einmal informiert hat. In anderen Fällen könnten Unbefugte die Stimmen ausgezählt haben.
Wahlbehördenmitgliedern droht Strafe
Insgesamt haben die von den Parteien entsandten Wahlbehördenmitglieder mit ihren Unterschriften bestätigt, dass die Wahl korrekt abgelaufen sei - auch jene der FPÖ. Straches Anwalt, Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer (FPÖ), will jedoch über eidesstattliche Erklärungen - auch von Wahlbehördenmitgliedern - verfügen, die das Gegenteil besagen.
Der Verfassungsgerichtshof wird unter anderem darüber entscheiden müssen, ob die Unterschriften der Wahlhelfer oder die eidesstattlichen Erklärungen glaubwürdiger sind. Die Zeugen könnten sich strafbar gemacht haben - weshalb sie die Aussage verweigern können, um sich nicht selbst zu belasten.
15.432 Stimmen würden reichen
Für eine erfolgreiche Anfechtung reicht es aus, wenn eine "Rechtswidrigkeit auf das Wahlergebnis von Einfluss sein konnte", wie der VfGH anlässlich seines Urteils zur Wiederholung der Bezirksvertretungswahl im 2. Wiener Gemeindebezirk festhielt. Bei der Bundespräsidentenwahl würde es reichen, wenn 15.432 Stimmen - die Hälfte von
Spätestens am 6. Juli - zwei Tage vor der geplanten Angelobung des designierten Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen - will das Gericht bekannt geben, ob es der Anfechtung stattgibt. (ank)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.