Die Stichwahl zum Bundespräsidenten muss im Herbst wiederholt werde. Wer darf wählen, wie funktioniert die Briefwahl und was mache ich, wenn ich am 2. Oktober nicht in Österreich bin? Fragen und Antworten zur Stichwahl.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind 6,4 Millionen Österreicherinnen und Österreicher ab 16 Jahren - es gelten die Wählerverzeichnisse, die schon für die Wahlgänge am 24. April und 22. Mai herangezogen wurden.
Das bedeutet, es dürfen bei der Wahlwiederholung nur jene Personen wählen, die schon beim ersten und zweiten Wahlgang berechtigt waren.
Darf ich wählen, wenn ich in der Zwischenzeit 16 Jahre alt geworden bin?
Nein. Wer nach dem 24. das 16. Lebensjahr vollendet hat, darf bei der Wiederholung nicht wählen.
Was passiert, wenn ich seit April umgezogen bin?
Wer seit dem Stichtag (23. Februar 2016) seinen Hauptwohnsitz geändert hat, ist weiterhin in jener Gemeinde wahlberechtigt, in der er am Stichtag gewohnt hat. Um nicht ein - womöglich weit entferntes - Wahllokal aufsuchen zu müssen, empfiehlt das Innenministerium, die Ausstellung einer Wahlkarte zu beantragen.
Und wenn ich ins Ausland verzogen bin?
Wer nicht bis zum 24. März 2016 als Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen wurde, darf bei der Wiederholungswahl nicht wählen.
Wie und wo kann ich eine Wahlkarte beantragen?
Sobald der Termin für die Wiederholungswahl im Bundesgesetzblatt veröffentlicht - offiziell kundgemacht - wurde, können Wahlkarten beantragt werden. Ungefähr vier Wochen vor dem Wahltag werden sie durch die Gemeinden versendet.
Manche Gemeinden bieten die Option an, online einen Antrag zu stellen. Ob Ihre Gemeinde dabei ist, können Sie auf der Website des Innenministeriums herausfinden.
Welche Stichtage gelten für den Wahlkartenantrag?
- Schriftlich - bis Mittwoch, 28. September (per formlosem schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
- Mündlich (persönlich, nicht telefonisch!) - bis Freitag, 30. September um 12:00 Uhr
- Via Online-Antrag (je nach Verfügbarkeit) - bis Mittwoch, 28. September
Wie kann ich per Wahlkarte wählen?
Wählen kann man sofort nach Erhalt der Wahlkarte oder am Wahltag. Wer schon vorab seine Stimme abgibt, muss dafür sorgen, dass die Wahlkarte bis zum 2. Oktober um 17:00 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde einlangt - entweder per portofreiem Versand oder Abgabe direkt bei der Bezirkswahlbehörde. Auslandsösterreicher können ihre Wahlkarte auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde abgeben - etwa bei einer Botschaft oder einem Konsulat.
Wenn ich eine Wahlkarte beantrage, kann ich trotzdem in ein Wahllokal gehen?
Wer am Wahltag wählt, kann in jedem Wahllokal in Österreich seine Stimme in der Wahlzelle abgeben. Die - unbenutzte! - Wahlkarte muss dabei mitgebracht und dem Wahlleiter übergeben werden.
Alternativ kann die bereits ausgefüllte und zugeklebte Wahlkarte abgegeben werden - und zwar entweder in einem Wahllokal während der Öffnungszeiten oder bei jeder Bezirkswahlbehörde bis 17:00 Uhr.
Wann findet die Wiederholung der Stichwahl statt?
Das Duell Alexander Van der Bellen gegen Norbert Hofer findet am 2. Oktober statt. Auf diesen Tag hat sich der Ministerrat in seiner Sitzung vom 5. Juli geeinigt.
(ank)
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