Ab April wird die Schadenersatzklage der FPÖ wegen der Bundespräsidentenwahl 2016 vor Gericht verhandelt. Die Partei will von der Republik Österreich 3,4 Millionen Euro.

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Die Bundespräsidentenwahl 2016 beschäftigt ab dem 5. April das Wiener Landesgericht. Das bestätigte das Gericht der Nachrichtenagentur APA am Sonntag.

Hintergrund ist eine Schadenersatzklage der FPÖ, weil die Wahl wegen verschiedener Probleme in die Verlängerung ging. Die Partei und ihre neun Landesparteien fordern in dem Prozess gegen die Republik Österreich 3,4 Millionen Euro der Wahlkampfkosten ihres Kandidaten zurück, des nunmehrigen Verkehrsministers Norbert Hofer.

Erste Stichwahl anulliert, zweiter Termin verschoben

Bei der Bundespräsidentenwahl 2016 waren der FPÖ-Kandidat Hofer sowie der jetzige Bundespräsident Alexander van der Bellen in die Stichwahl eingezogen.

Die Wahl am 22. Mai wurde aber wegen Problemen bei der Stimmauszählung annulliert - der Wahlkampf ging in die Verlängerung, die Kosten für die Kandidaten stiegen.

Ein Ersatztermin musste dann wegen Problemen mit den Briefwahl-Kuverts verschoben werden. Erst am 4. Dezember gelang eine Wahl ohne Anfechtungen. Van der Bellen gewann mit 53,79 Prozent der Stimmen.

Der Rechtsstreit könnte sich über Jahre hinziehen. Nach Angaben der APA hat die FPÖ insgesamt acht Millionen Euro in den gescheiterten Hofer-Wahlkampf investiert. (ank/dpa)

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