Der Krimi um die Bundepräsidentenwahl spinnt sich weiter. Selbst wenn die FPÖ mit ihrer Anfechtung der Wahl nicht Recht bekommt: Der Termin der Angelobung am 8. Juli wackelt - und Norbert Hofer könnte aufgrund der Verfassung in die Lage kommen, dann Hofburg-Aufgaben aufzunehmen.

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Rund 150 Seiten umfasst die Beschwerde, die die FPÖ beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingereicht hat. Nach der knappen Niederlage ihres Kandidaten Norbert Hofer - er war dem ehemaligen Grünen-Chef Alexander Van der Bellen bei der Stichwahl um 30.863 Stimmen unterlegen - ficht die FPÖ die Wahl aufgrund von Unstimmigkeiten an.

Wie begründet die FPÖ die Anfechtung?

In 94 von insgesamt 117 Bezirkswahlbehörden seien Widrigkeiten bei den Wahlkarten festgestellt worden. So sollen in 82 Bezirken die Briefwahlkarten vor eigentlichem Sitzungsbeginn vorsortiert gewesen sein. Zum Teil seien auch die Stimmkuverts zu früh geöffnet und falschfarbige Stimmkuverts verschickt worden, die dann nicht mitgezählt wurden.

Auch war bekannt geworden, dass einige Jugendliche gewählt hatten, die das Wahlalter von 16 Jahren noch nicht erreicht hatten.

Die FPÖ - vertreten durch die beiden Parteimitglieder Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer und Rechtsanwalt Rüdiger Schender - bringt auf den 150 Seiten aber auch grundsätzliche Bedenken gegen die Regeln der Briefwahl vor.

Wird die Stichwahl wiederholt?

Auch wenn die FPÖ, allen voran Parteichef Heinz-Christian Strache und Kandidat Norbert Hofer, die Chancen für eine erneute Wahl als "exorbitant hoch" einstuft: Experten gehen im Moment eher davon aus, dass es nicht dazu kommt. Hierfür müsste klar belegt sein, dass das Zählergebnis falsch war und nicht nur der Zeitpunkt der Auszählung.

Muss Van der Bellen um seine Angelobung zittern?

Der Termin am 8. Juli wackelt tatsächlich. Der VfGH hat vier Wochen Zeit, um über einen Antrag zu entscheiden, kann die Frist aber auch verlängern, wenn nötig. Zwar kündigte ein Sprecher an, man wolle sich beeilen, aber eine Garantie gebe es nicht.

Bleibt Heinz Fischer womöglich länger im Amt?

Nein, der derzeitige Bundespräsident muss am 8. Juli abtreten. Besonders pikant: Bei einer "Vakanz" würden ihn laut Verfassung die drei Nationalratspräsidenten vertreten: Doris Bures (SPÖ), Karlheinz Kopf (ÖVP) - und Norbert Hofer. (af)

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