Die Bundesregierung hat am Mittwoch weitere Verschärfungen im Fremdenrecht beschlossen.

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So sollen künftig die Behörden Einsicht in die Handys von Flüchtlingen erhalten, um etwa Angaben über die Reiseroute prüfen zu können. Wenn die Flüchtlinge Geld mit sich führen, sollen bis zu 840 Euro als Verfahrensbeitrag eingezogen werden. Auch jugendliche Straftäter sollen künftig abgeschoben werden.

Das Paket enthält zahlreiche weitere Verschärfungen. Sollten Asylberechtigte "Urlaub im Heimatland" machen, verlieren sie jegliches Bleiberecht. Sollten sich auf den überprüften Datenträgern Hinweise auf kriminelle Tätigkeiten finden, sollen diese Informationen zur weiteren Prüfung übermittelt werden.

Asyl-Missbrauch soll bekämpft werden

Ziel sei es, die illegale Migration sowie Asyl-Missbrauch zu bekämpfen, erklärte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) im Pressefoyer. Auch Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) betonte, es handle sich um wichtige Maßnahmen, um Missbrauch abzustellen. "Straffällig gewordene Flüchtlinge sollen umgehend in Schubhaft kommen und konsequent außer Landes gebracht werden", erklärte Strache weiters.

Die Bundesregierung sei mit dem Vorhaben angetreten, eine möglichst restriktive und effiziente Asylpolitik umzusetzen, erklärte vor dem Ministerrat auch Innenminister Herbert Kickl (FPÖ). "Das ist jetzt ein weiterer Schritt. Wir schließen damit ein Lücke, was nicht heißt, dass nicht neue entstehen werden." Sollte das der Fall sein, werde man eben weitere rechtliche Maßnahmen setzen. Mittel- bis langfristig will Kickl ohnehin sicherstellen, dass Flüchtlinge keinen Asylantrag mehr auf europäischem Boden stellen können. Das EU-Dublin-Verfahren sieht der Minister "in der gegenwärtigen Form mehr oder weniger gescheitert".

"Erstaunt" über die im Ministerrat beschlossene Verschärfung der fremdenrechtlichen Bestimmungen für Studenten aus Drittstaaten zeigte sich die Universitätenkonferenz (uniko). Künftig sollen diese schon für die Teilnahme an einem Vorstudienlehrgang elementare Deutschkenntnisse auf A2-Niveau nachweisen müssen.

Wer in Österreich als Drittstaatenangehöriger als ordentlicher Hörer studieren will, muss je nach Hochschule Deutschkenntnisse auf B2- ("selbstständige Sprachverwendung"), meist aber auf C1-Niveau ("kompetente Sprachverwendung") nachweisen. Bis dorthin kann aber auch ohne Sprachkenntnis als außerordentlicher Hörer ein Vorstudienlehrgang zum Spracherwerb absolviert werden, der mit einer Ergänzungsprüfung endet.

Die uniko gibt zu bedenken, dass einerseits an Österreichs Universitäten "viele (Master-)Studiengänge bereits in Englisch geführt werden, weshalb die geforderten Deutschkenntnisse zu Studienbeginn nicht zwingend notwendig sind". Zum anderen würden "damit vor allem hochklassige Talente - sei aus dem Bereich der Musik oder aus den technischen Studienrichtungen - abgeschreckt", so uniko-Präsidentin Eva Blimlinger in einer Aussendung.

"Problematisch ist auch der Aspekt, dass über den Umweg des Fremdenrechts ganz offensichtlich in die Autonomie der Universitäten bei der Zulassung von Studierenden eingegriffen werden soll", meinte Blimlinger. Über deren Eignung könne aber nicht das Innenministerium entscheiden. Derzeit seien in Österreich rund 30.000 Studenten aus Nicht-EU-Ländern inskribiert.

Geteilt werden die Bedenken von der SPÖ. "Es handelt sich bei diesem Vorhaben nicht nur um einen Eingriff in die Autonomie der Universitäten bei der Zulassung von Studierenden - es offenbart auch den provinziellen Geist dieser Regierung", so Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl in einer Aussendung.  © APA

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