Ab Montag wird das Einfuhrverbot für tierische Produkte aus Ungarn auf Seuchenzonen beschränkt. Die neuen Maßnahmen im Kampf gegen die Maul- und Klauenseuche zielen darauf ab, die Einschleppung der Krankheit nach Österreich zu verhindern.

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Im Kampf gegen die Maul- und Klauenseuche (MKS) gilt ab Montag eine neue Verordnung des Gesundheitsministeriums, mit der die bestehenden Importbeschränkungen gezielt angepasst werden. Konkret wird das bisher flächendeckende Einfuhrverbot für bestimmte tierische Produkte aus Ungarn auf jene Gebiete beschränkt, die gemäß EU-Seuchenrecht als Schutz-, Überwachungs- oder weitere Sperrzonen ausgewiesen sind. Das teilte das Gesundheitsministerium am Samstag mit.

Betroffen vom Einfuhrverbot bleiben weiterhin folgende Produktgruppen aus den genannten Restriktionsgebieten: lebende Tiere empfänglicher Arten, frisches Fleisch und Rohmilch, Gülle und Stallmist sowie Wildbret, Wild in der Decke und Jagdtrophäen. Diese Maßnahmen seien Teil eines umfassenden Vorsorgekonzepts, das Österreich in enger Abstimmung mit der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES), den Nachbarstaaten und der Europäischen Kommission umsetze. Ziel bleibe es, die Einschleppung der hochansteckenden Tierseuche auf österreichisches Staatsgebiet zu verhindern, hieß es in einer Aussendung.

Aktuelle Lageeinschätzung erlaubt "geografisch zu differenzieren"

Die Veterinärbehörden in Ungarn und der Slowakei hätten zwischenzeitlich intensive Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung ergriffen. Die aktuelle Lageeinschätzung erlaube es daher, das Importverbot "geografisch zu differenzieren" - unter Beibehaltung eines hohen Schutzniveaus, wie das Ministerium betonte.

Unverändert aufrecht bleiben die verstärkten Grenzkontrollen, die vorübergehende Schließung kleinerer Grenzübergänge sowie die strengen Biosicherheitsvorgaben für Betriebe. Auch die wöchentlichen flächendeckenden Beprobungen in der Überwachungszone sowie die risikobasierten Untersuchungen in der erweiterten Sperrzone werden fortgeführt.

Indes bewertet die AGES die epidemiologische Lage weiterhin laufend. Die Umsetzung aller Schutzmaßnahmen erfolge in enger Abstimmung mit den zuständigen Ministerien, den Landesbehörden und der Europäischen Kommission, betonte das Gesundheitsministerium. (APA/bearbeitet von dad)

Service

  • Informationen darüber, welche Gebiete aktuell als Schutz-, Überwachungs- oder Sperrzonen gelten, sind auf der Website der Verbrauchergesundheitsbehörde abrufbar: www.verbrauchergesundheit.gv.at